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Auszug - Festlegung von Richtlinien für die Nutzung des Eichparks in Sottrum  

Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Sottrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:01 - 21:23 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
GS/2021/077 BV Festlegung von Richtlinien für die Nutzung des Eichparks in Sottrum
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 


Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sottrum lässt folgende Veranstaltungen auf dem Gelände des Parks am Eichkamp zu:

 

-          Vereinsveranstaltungen (örtlicher Institutionen aus der Samtgemeinde) kostenfrei

-          Kommerzielle Veranstaltungen gegen Entschädigungszahlung (wie z. B. Zirkus, Musikveranstaltungen usw.) pro Tag 150,00 Euro, zusätzliche Zahlung einer Kaution von 150€ und Zahlung der Nebenkosten (Stromabrechnung lt. extra Stromzähler)

-          Schulveranstaltungen kostenfrei

-          Kulturveranstaltungen (wie z. B. Ausstellungen, heimatkundliche Vorträge, Singen u. Musizieren, Volkstanz, Erntedankfeiern, Treffen mit befreundeten Heimatvereinen) kostenfrei

-          kirchliche Veranstaltungen kostenfrei

 

Zusätzlich sind in der Richtlinie folgende Punkte festzulegen:

-          der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen

-          es werden maximal zwei Veranstaltungen pro Monat genehmigt

-          die ortsüblichen Nacht- und Ruhezeiten sind einzuhalten

-          es werden keine Einschränkungen hinsichtlich der Gastronomie getroffen

-          anfallende Nebenkosten werden mit den Vereinen abgerechnet

 

Der Verwaltungsausschuss behält sich die Freigabe bzw. die Versagung von Veranstaltungen im Einzelfall vor.

 

Diese Richtlinie wird mit der Kirchengemeinde abgestimmt.

 

Voraussetzung für die Genehmigung der Veranstaltungen ist eine vorherige detaillierte Antragsstellung.