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Auszug - Festlegung von Richtlinien für die Nutzung des Eichparks in Sottrum
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Abstimmungsergebnis:
17 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
1 | Enthaltungen |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Sottrum lässt folgende Veranstaltungen auf dem Gelände des Parks am Eichkamp zu:
- Vereinsveranstaltungen (örtlicher Institutionen aus der Samtgemeinde) – kostenfrei
- Kommerzielle Veranstaltungen gegen Entschädigungszahlung (wie z. B. Zirkus, Musikveranstaltungen usw.) – pro Tag 150,00 Euro, zusätzliche Zahlung einer Kaution von 150€ und Zahlung der Nebenkosten (Stromabrechnung lt. extra Stromzähler)
- Schulveranstaltungen – kostenfrei
- Kulturveranstaltungen (wie z. B. Ausstellungen, heimatkundliche Vorträge, Singen u. Musizieren, Volkstanz, Erntedankfeiern, Treffen mit befreundeten Heimatvereinen) – kostenfrei
- kirchliche Veranstaltungen – kostenfrei
Zusätzlich sind in der Richtlinie folgende Punkte festzulegen:
- der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung ist vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen
- es werden maximal zwei Veranstaltungen pro Monat genehmigt
- die ortsüblichen Nacht- und Ruhezeiten sind einzuhalten
- es werden keine Einschränkungen hinsichtlich der Gastronomie getroffen
- anfallende Nebenkosten werden mit den Vereinen abgerechnet
Der Verwaltungsausschuss behält sich die Freigabe bzw. die Versagung von Veranstaltungen im Einzelfall vor.
Diese Richtlinie wird mit der Kirchengemeinde abgestimmt.
Voraussetzung für die Genehmigung der Veranstaltungen ist eine vorherige detaillierte Antragsstellung.