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Vorlage - GS/2021/077 BV  

Betreff: Festlegung von Richtlinien für die Nutzung des Eichparks in Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
04.10.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
11.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Aufgrund von vermehrten Anfragen (kommerzielle und politische Veranstaltungen) auf Nutzung des Eichparks in Sottrum ist eine Entscheidung darüber zu treffen, für welche Veranstaltungen zukünftig die Nutzung des Eichparks freigegeben wird.

 

Mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sottrum als Eigentümer des Eichparks wurde am 07.05.2018 ein Pachtvertrag abgeschlossen. Hiernach ist die Gemeinde Sottrum gem. § 3 Absatz 1 als Pächter dazu berechtigt den Eichpark der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 9 sind bei der Nutzung des Eichparks an Sonn- und Feiertagen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage einzuhalten. Veranstaltungen, die sich gegen die Kirche und ihre Verkündigungen richten, sind auf dem Pachtgrundstück nicht zulässig. Gottesdienste dürfen durch Veranstaltungen auf dem Pachtgrundstück nicht gestört werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen folgende Nutzungen zu zulassen:

 

-          Vereinsveranstaltungen (Vereine aus der Samtgemeinde) – kostenfrei

-          Kommerzielle Veranstaltungen gegen Entschädigungszahlung (wie z. B. Zirkus, Musikveranstaltungen usw.) – pro Tag 50,00 Euro

-          Schulveranstaltungen – kostenfrei

-          Kulturveranstaltungen (wie z. B. Ausstellungen, heimatkundliche Vorträge, Singen u. Musizieren, Volkstanz, Erntedankfeiern, Treffen mit befreundeten Heimatvereinen) – kostenfrei

-          kirchliche Veranstaltungen - kostenfrei

 

Ausgeschlossen werden sollten neben den bereits im bestehenden Pachtvertrag aufgeführten Veranstaltungen noch folgende Veranstaltung:

 

-          jegliche Arten von politischen Veranstaltungen

-          jegliche Arten von Demonstrationen

-          jegliche Veranstaltungen durch die eine unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit besteht. Dies besteht dann, wenn die Rechtsordnung, Individualrechtsgüter und -rechte des Einzelnen oder der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen aller Wahrscheinlichkeit nach verletzt werden (z. B. wenn der Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt wird)

 



 


 

Der Rat der Gemeinde Sottrum sst folgende Veranstaltungen auf dem Gende des Eichparks zu:

 

-          Vereinsveranstaltungen (Vereine aus der Samtgemeinde) – kostenfrei

-          Kommerzielle Veranstaltungen gegen Entschädigungszahlung (wie z. B. Zirkus, Musikveranstaltungen usw.) – pro Tag 50,00 Euro

-          Schulveranstaltungen – kostenfrei

-          Kulturveranstaltungen (wie z. B. Ausstellungen, heimatkundliche Vorträge, Singen u. Musizieren, Volkstanz, Erntedankfeiern, Treffen mit befreundeten Heimatvereinen) – kostenfrei

-          kirchliche Veranstaltungen - kostenfrei

 

Voraussetzung für die Genehmigung der Veranstaltungen ist eine vorherige detaillierte Antragsstellung.

 

Ausgeschlossen von der Nutzung werden folgende Veranstaltungen:

 

-          jegliche Arten von politischen Veranstaltungen

-          jegliche Arten von Demonstrationen

-          jegliche Veranstaltungen durch die eine unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit besteht. Dies besteht dann, wenn die Rechtsordnung, Individualrechtsgüter und -rechte des Einzelnen oder der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen aller Wahrscheinlichkeit nach verletzt werden (z. B. wenn der Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt wird)