Ratsinformationssystem
Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Sottrum
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Bgm. Krahn teilt mit, der Verwaltungsausschuss habe die Angelegenheit vorberaten und der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Formulierung des § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit der Einschränkung zugestimmt, dass auf die Verpflichtung der Ratsmitglieder zur Mitteilung der Änderung ihrer Telefaxverbindung verzichtet werden soll.
GD Bahrenburg erläutert die Änderung und weist darauf hin, dass es sich um eine Übergangslösung handelt für die Zeit bis sich der neue Rat ohnehin mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung befasst.
Abstimmungsergebnis:
16 | Ja-Stimmen |
0 | Nein-Stimmen |
0 | Enthaltungen |
Beschluss:
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Sottrum für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief oder per Email mit dem Hinweis über die Einstellung der Einladungen im Ratsinformationssystem. Die Ratsfrauen und Ratsherren teilen dem Gemeindedirektor die Versandart der Einladungen schriftlich mit. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift oder E-Mail-Adresse umgehend dem Gemeindedirektor mitzuteilen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.