Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/059 BV
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 im Rahmen auf die Vorbereitung der Umstellung auf das Ratsinformationssystem Allris folgenden Beschlüsse gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt Änderungen der Geschäftsordnung der Gemeinde Sottrum für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde Sottrum zu erarbeiten und in eine der nächsten Sitzungen des Rates mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Es wird bis zum 01.11.2021 eine Übergangsfrist berücksichtigt.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet:
Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend dem
Gemeindedirektor mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt folgende neue Formulierung vor:
Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief oder per Email mit dem Hinweis über die Einstellung der Einladungen im Ratsinformationssystem. Die Ratsfrauen und Ratsherren teilen dem Gemeindedirektor die Versandart der Einladungen schriftlich mit. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend dem Gemeindedirektor mitzuteilen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Sottrum für den Rat, den Verwaltungs-ausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief oder per Email mit dem Hinweis über die Einstellung der Einladungen im Ratsinformationssystem. Die Ratsfrauen und Ratsherren teilen dem Gemeindedirektor die Versandart der Einladungen schriftlich mit. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift, Telefaxverbindung oder E-Mail-Adresse umgehend dem Gemeindedirektor mitzuteilen. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.