Ratsinformationssystem

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021  

Sitzung des Finanzausschusses der Samtgemeinde
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Samtgemeinde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/005 BV Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Bartels trägt vor, dass den Ausschussmitgliedern in Vorbereitung auf die heutige Finanzausschuss-Sitzung Übersichten zu den Änderungen und Ergänzungen zum Haushalt 2021, gegenüber dem 1. Haushaltsplanentwurf zugegangen sind. Diese stellt sie im Einzelnen anhand der vorliegenden Unterlagen vor:

 

Der 1. Entwurf vom 15.10.2020 ging in die Beratung mit einem:

  • Überschuss im Ergebnis-HH 2021 von        32.700 €
  • Saldo aus lfd. Verw.-Tätigkeit im Finanz-HH 2021 von    588.900 €
  • Saldo aus Investitionen in 2021    3.653.700 €
  • Kreditermächtigungen von 3.65 Mio. € in 2021und 3.5 Mio. € in 2022
  • Saldo als Finanzierungstätigkeit in 2021 von  2.812.400 €

 

 

Nach der Beratung in den Fachausschüssen und der interfraktionellen Beratung ergibt sich jetzt folgendes Bild:

  • Überschuss im Ergebnis-HH 2021 von      597.400 €
  • Saldo aus lfd. Verw.-Tätigkeit im Finanz-HH 2021 von    888.500 €
  • Saldo aus Investitionen in 2021    2.640.100 €
  • Kreditermächtigungen von 2.5 Mio. € in 2021         2.5 Mio. € in 2022
  • Saldo als Finanzierungstätigkeit in 2021 von  1.614.300 €

 

Die Tilgung der Kredite kann damit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus dem Saldo aus lfd. Verw.-Tätigkeit erwirtschaftet werden. (Saldo aus lfd. Verw.-Tätigkeit 888.500 € . / . Ansatz für Tilgung 885.700 €). Somit verbleibt „eine freie Spitze“ von 2.800 €.

 

Vors. Dr. Paar merkt an, dass die Ansätze für Baukosten Erweiterung Rathaus sowie den Baumaßnahmen an Feuerwehrhäusern nicht gekürzt oder gestrichen werden, sondern angepasst, auf das, was realistischer Weise umgesetzt werden kann.

 

Rm. Harling stellt den Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2021 (Anlage zum Protokoll) zum Haushaltsplan der Samtgemeinde Sottrum 2021; hier: Abrechnung der Kosten der Bürogemeinschaft zwischen Samtgemeinde und Gemeinde Sottrum mündlich vor und gibt einige Erläuterungen zur Begründung.

 

Vors. Dr. Paar bringt zum Ausdruck, dass der Beschluss der Gemeinde Sottrum zur Bürokostenpauschale 2021 nicht als Angriff an die Autonomie der anderen Mitgliedsgemeinden zu verstehen ist. Es wird in der Gemeinde Sottrum davon ausgegangen, dass im Zuge der Schnittstellenoptimierung eine entsprechende Vereinbarung mit allen Mitgliedsgemeinden abgeschlossen wird.

 

Rm. Krahn ergänzt, dass die Gemeinde Sottrum nach dem Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung die dort festgelegten Kosten für die Bürogemeinschaft zahlen wird. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss im Rat der Gemeinde Sottrum gefasst worden. Ohne schriftliche Vereinbarung existiert keine Grundlage für eine Inrechnungstellung der Kosten, somit fehlt auch die Grundlage für einen im Haushalt 2021 abgebildeten Haushaltsansatz. Folge dessen sieht er auch keine Reduzierung der Samtgemeindeumlage 2021 um 150.000 €.

 

Am. Dreyer möchte unter dieses Thema nun dringend einen Schlussstrich ziehen und sich auf die eigentlichen Themen und Aufgaben in der Samtgemeinde konzentrieren. Die von der Samtgemeindeverwaltung vorlegte Abrechnung der Kosten der Bürogemeinschaft 2020 hätte aus seiner Sicht auch kein Gutachter besser machen können. Diese sollte als fundierte und schlüssige Grundlage in der Beratung dienen. Zu berücksichtigen ist seiner Meinung nach, dass die Gemeinde Sottrum auch Leistungen für die Samtgemeinde erbringt, daraus ergibt sich der Abrechnungsbetrag in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2020. Nach Auffassung der SPD-Fraktion hat die Samtgemeinde allen Grund eine Zahlung in Höhe von 150.000 € zu erwarten. Daher bittet er, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen und 150.000 € für die Kosten der Bürogemeinschaft in den Haushalt 2021 der Samtgemeinde einzustellen und folglich die Samtgemeindeumlage um diesen Betrag zu reduzieren. Was nicht nur die Gemeinde Sottrum im Haushalt erheblich entlasten würde, sondern auch alle anderen Mitgliedsgemeinden.

 

Am. Abel hält Punkt 1. des Antrages der SPD-Fraktion für sinnlos. Entsprechend zu beschließen ist seiner Auffassung nach nicht möglich. Weiter ist er der Meinung, dass die Zusammenarbeit bereits reibungslos funktioniert und die Gemeinde Sottrum nicht in die Autonomie der anderen Mitgliedsgemeinden eingreifen kann. Es steht jeder Mitgliedsgemeinde frei, Aufgaben an die Samtgemeindeverwaltung zu übertragen. Er wird dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

 

Am. Dr. Kock möchte dem von der Verwaltung geänderten und ergänzten Haushaltsplanentwurf 2021 der Samtgemeinde Sottrum ohne weitere Veränderungen zustimmen.

 

Am. Brandt hält den Antrag für begründet. Die Gemeinde Sottrum wird nach der Erstellung einer Vereinbarung durch NSI Consult den in der Vereinbarung aufgerufenen Kostenbeitrag für die Bürogemeinschaft zahlen. Seiner Ansicht nach ist versäumt worden, die Senkung der Samtgemeindeumlage 2021 durch Kürzung der Personalkosten zu erreichen.

 

Rm. Ebert vertritt die Auffassung, dass über die Punkte 1. und 2. des SPD-Antrages nicht abgestimmt werden muss. Er beantragt über den Punkt 3. getrennt abzustimmen. Eine Senkung der Samtgemeindeumlage 2021 hält er für nicht richtig, einen Ansatz in Höhe von 150.000 €

in den Haushalt 2021 der Samtgemeinde Sottrum einzustellen hingegen schon.

 

Rm. Dreyer bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Samtgemeinde nicht auch, so wie der Landkreis Rotenburg/W. die Kreisumlage, die Samtgemeindeumlage senkt.

 

Am. Brandt spricht sich für eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 2,6 Mio. € aus. Die Samtgemeinde hat Verantwortung für ihre Mitgliedsgemeinden zu tragen. Der Antrag der SPD-Fraktion verstößt aus seiner Sicht nicht gegen die Beschlüsse der Gemeinde Sottrum.

 

SGBgm. Freytag zeigt sich verwundert über einige Wortbeiträge und kann diese von erfahrenen politischen Mandatsträger in dieser Qualität nicht nachvollziehen.

 

Es besteht Einigkeit über die Punkte 1. und 2. des SPD-Antrages zusammen abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen:  1 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen:

 

Beschluss:

Dem Samtgemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

1. Die Samtgemeindeverwaltung übernimmt weiterhin im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit der Gemeinde Sottrum diejenigen originären Aufgaben der Gemeinde Sottrum, die zurzeit noch eigenständig von den Verwaltungen der anderen Mitgliedsgemeinden erledigt werden.

 

2. Um eine reibungsloste Zusammenarbeit zwischen der Samtgemeinde Sottrum und der Gemeinde Sottrum zu gewährleisten, wird bis zum 30.06.2021 eine Vereinbarung geschlossen, in der die Details geregelt werden. In dieser Vereinbarung sind auch die Kosten aufzunehmen, die von der Gemeinde Sottrum für die Inanspruchnahme der Leistungen der Samtgemeindeverwaltung zu entrichten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen:  4 Nein-Stimmen:  1 Enthaltungen:

 

Beschluss:

Dem Samtgemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

3. a) Der Antrag, im Haushaltsplan 2021 der Samtgemeinde Sottrum zunächst wie im Haushaltsjahr 2020 eine Zahlung der Gemeinde Sottrum in Höhe von 150.000 € für die Kosten der gemeinsamen Bürogemeinschaft aufzunehmen, wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen:  6 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen:

 

Beschluss:

Dem Samtgemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

3. b) Der Antrag, die Samtgemeindeumlage um diesen Betrag zu senken, wird abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen:  1 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen:

 

Beschluss:

Dem Samtgemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der Gemeinde Sottrum werden nach Abschluss der Vereinbarung die ermittelten tatsächlichen Kosten für die Bürogemeinschaft in Rechnung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

6 Ja-Stimmen:  0 Nein-Stimmen:  3 Enthaltungen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-01-21 Finanzausschuss Anlage Antrag SPD-Fraktion (203 KB)      

Beschluss:

Der Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan 2021 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm und dem Stellenplan 2021 wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.