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Vorlage - SG/2021/005 BV  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
21.01.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Samtgemeinde geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
21.01.2021    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
28.01.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
# Deckblatt HH 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
01 Inhaltsverzeichnis HH 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
02 HH-Satzung 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03 Vorbericht 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03a Anlage 1 + 2 HH-Querschnitt 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03a Anlage 3 Daten der HH-Wirtschaftt 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03a Anlage 4 Übersicht VE 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
2020-11-20_Änderungen aus der Beratung in den Fachausschüssen  
Vorbericht_17_2021 Samtgemeinde- und Kreisumlage 2021_Stand 14-12-2020  
04 Gesamtproduktplan 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
2021-01-14_Investitionen Feuerwehren 2012-2020  
Vorbericht_16_2021 Schlüsselzuweisungen 2021_KU 44 Punkte_Stand 10-12-2020  
05 Teilhaushalte 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03a Anlage 6 Beteiligungsbericht 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
03a Anlage 5 Stand der Schulden 2021 SG Sottrum Stand 26-01-2021  
06_Stellenplan 2021 SG Sottrum Stand 28-01-2021  
2021-01-14_Änderungen aus der Beratung Haushalt 2021  
03a Anlage 7 Übersicht Produkte und Teilhaushalte HH 2021 SG Sottrum  

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des vorgelegten 1. Entwurfes zum Haushaltsplan 2021 ist die Beratung in den Fachausschüssen erfolgt.

Die Empfehlungen aus den vorbereitendenden Fachausschüssen sowie die Ergebnisse aus der interfraktionellen Beratung sind in den Haushaltsplanentwurf 2021 mit Stand vom 12.01.2021 berücksichtigt. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und bis zur Sitzung per Mail übersandt und in den Sitzungen als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Vorlage wird der Entwurf zur Haushaltssatzung sowie die Aktualisierung zur Gesamtübersicht mit Ergebnis- und Finanzhaushalt einschl. Investitionsübersicht 2019 - 2024, zum Teilhaushalt sowie zu den Anlagen 1 - 3, 5 und 7 (Haushaltsquerschnitt Ergebnis- und Finanzhaushalt, Daten der Haushaltswirtschaft, Übersicht über den Stand der Schulden und Übersicht über die Teilhaushalte) übersandt.

 

Die Aufgabenbereiche und damit die Produkte je Teilhaushalt sind ab 2021 analog der Ergebnisse aus dem Prozess „Schnittstellenoptimierung“ zugeordnet worden (siehe Anlage 7).

Ab 2021 werden die Produkte 111501 „Submissionsstelle“, 553001 „Friedhofswesen“ und 571001 „Wirtschaftsförderung“ erstmals geführt. Die im 1. Entwurf veranschlagten Personalkosten für die Vergabestelle sind aus dem Produkt 111002 dem Produkt 111501 und die Personalkosten für die Friedhofsverwaltung aus dem Produkt 122001 dem Produkt 553001 auf Basis einer vorsichtigen Schätzung zugewiesen worden.

Die Baumaßnahme „Toiletten am Bahnhof“, die bisher unter dem Produkt 575001 „Tourismus“ veranschlagt wurde, wird ab 2021 in dem Produkt 547001 ÖPNV abgebildet.

 

Die Samtgemeindeumlage ist mit 5 Mio. €, die Kreisumlage mit 44 Punkten berücksichtigt. Die Kreditermächtigungen sind jeweils mit 2.5 Mio. € für 2021 (vorher 3.65 Mio. €) und 2022 (vorher 3 Mio. €) in den Haushalt eingestellt worden.

Die Ansätze für Zins- und Tilgung sind ab 2021 auf Basis der Kreditaufnahme über Verträge mit 20-jährlicher Laufzeit im Rahmen eines Annuitätendarlehens als Volltilger berechnet worden. Dies bedeutet, dass mit Ablauf der Vertragslaufzeit die Darlehensschuld getilgt ist.

 

Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 352.400 €, das außerordentliche Ergebnis beläuft sich auf 245.000 €. Insgesamt ergibt sich ein Überschluss im Ergebnishaushalt von 597.400 €.

 

Die Beträge für die Tilgung von Krediten (885.700 €) können in voller Höhe aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (888.500 €) finanziert werden. Es verbleibt eine freie Spitze von 2.800 €.

 

Die Anhörung der Mitgliedsgemeinden zur Samtgemeindeumlage nach § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich ist für den 14.01.2021 vorgesehen.

 

 

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Der Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan 2021 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm und dem Stellenplan 2021

wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.