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Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds  

Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Samtgemeinde Sottrum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2021/006 MV Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
 
Wortprotokoll

Wenn der Samtgemeinderat festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von

Herrn Marco Körner vorliegen (Beschlussvorlage Nr. SG/2021/004 BV), kann ein neues

Ratsmitglied verpflichtet werden. Ersatzperson für Herrn Körner ist Frau Helga Busch, Hassendorf. Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der

genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen. Außerdem wird das neue Samtgemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

SGBgm. Freytag freut sich, den freigewordenen Sitz im Samtgemeinderat wieder besetzen zu können. Dies ist heutzutage nicht selbstverständlich. Er begrüßt Frau Helga Busch und heißt sie herzlich willkommen und belehrt sie über die Pflichten und verpflichtet sie.