Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
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Wortprotokoll |
Wenn der Samtgemeinderat festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von
Herrn Marco Körner vorliegen (Beschlussvorlage Nr. SG/2021/004 BV), kann ein neues
Ratsmitglied verpflichtet werden. Ersatzperson für Herrn Körner ist Frau Helga Busch, Hassendorf. Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der
genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen. Außerdem wird das neue Samtgemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
SGBgm. Freytag freut sich, den freigewordenen Sitz im Samtgemeinderat wieder besetzen zu können. Dies ist heutzutage nicht selbstverständlich. Er begrüßt Frau Helga Busch und heißt sie herzlich willkommen und belehrt sie über die Pflichten und verpflichtet sie.