Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2021/006 MV  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitglieds
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme
28.01.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

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Sachverhalt:

Wenn der Samtgemeinderat festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von

Herrn Marco Körner vorliegen (Beschlussvorlage Nr. SG/2021/004 BV), kann ein neues

Ratsmitglied verpflichtet werden.

Ersatzperson für Herrn Körner ist Frau Helga Busch, Hassendorf.

Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Samtgemeinderatsmitglieder durch

den Samtgemeindebürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§

40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot)

hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der

genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.

Außerdem wird das neue Samtgemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem

Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und

Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.