Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2021/006 MV
|
|
Sachverhalt:
Wenn der Samtgemeinderat festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust von
Herrn Marco Körner vorliegen (Beschlussvorlage Nr. SG/2021/004 BV), kann ein neues
Ratsmitglied verpflichtet werden.
Ersatzperson für Herrn Körner ist Frau Helga Busch, Hassendorf.
Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Samtgemeinderatsmitglieder durch
den Samtgemeindebürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§
40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot)
hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der
genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.
Außerdem wird das neue Samtgemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem
Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.