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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde
TOP: Ö 4
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/126 BV 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Lohreit, Firma INSTARA, stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Auswertung der öffentlichen Auslegung, somit die Übersicht der beteiligten Einwender mit den Erläuterungen und Auswirkungen auf das Planverfahren vor. Verständnisfragen der Ausschussmitglieder zu den Änderungsbereichen Ahausen, Reeßum, Stapel und Hellwege werden abschließend von Herrn Lohreit und der Verwaltung beantwortet. Zum Änderungsbereich Stuckenborstel geht er detaillierter auf die Einwendungen des Landkreises Rotenburg, der

Kreisarchäologie mit dem Hinweis auf ein Bodendenkmal im Plangebiet, der Naturschutzberde mit dem Hinweis auf zwei Biotope, dem Hinweis auf Immissionsschutz sowie den Nds. Landesforsten mit dem Hinweis auf ein Waldgebiet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Anpassung des Plangebietes in Stuckenborstel erforderlich ist. Anhand einer Karte zeigt er eine mögliche Anpassung. Grundsätzlich ist seiner Ansicht nach eine Nutzungsausweisung möglich.

 

Am. Gässler hält eine Wohnbauentwicklung in Stuckenborstel für dringend notwendig. Er ist über die Annahme des Landkreises zum Vorhandensein von zwei Biotopen sehr überrascht. Er kann diese Annahme nicht bestätigen.

 

Rm. Oetjen sieht in dem Plangebiet Probleme mit dem Lärmschutz. Ein Gutachten wird hohe Kosten verursachen, die sich auf den Kaufpreis auswirken werden. Den Aussagen der Kreisarchäologie steht er sehr kritisch gegenüber und schätzt die Situation anders ein.

 

Am. Brandt glaubt nicht, dass in dem Plangebiet ein Bodendenkmal vorhanden ist. Lärmschutz wurde bereits von Seiten der A1 vorgenommen.

 

Herr Lohreit verdeutlicht, dass es sich um ein Hinweis auf ein nicht mehr vorhandenes, zerstörtes Bodendenkmal handelt und keine konkrete Lage aufgezeigt wurde. Auf Nachfrage von Rm. Ebert wird die Lage des Waldes aufgezeigt.

 

Rm. Oetjen beantragt über die Plangebiete eine Einzelabstimmung.

 

Herr Behrens führt aus, dass eine von der Samtgemeinde veranlasste Planänderung einzelner Änderungsbereiche eine erneute öffentliche Auslegung zur Folge haben wird. Hierdurch vergert sich dann die komplette 41. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Der Antrag von Rm. Oetjen, über die Plangebiete einzeln abzustimmen, wird mit Stimmenmehrheit:

1 Ja-Stimme:  7 Nein-Stimmen 1 Stimmenthaltungabgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen:  0 Nein-Stimmen:  1 Enthaltungen:


Beschluss:

Der Samtgemeinderat nimmt die Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses hinsichtlich der Behandlung der Ergebnisse frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28. November 2019 und 18. Juni 2020 zur Kenntnis und bestätigt diese. Ferner beschließt der Samtgemeinderat die anliegende Übersicht der beteiligten Einwender gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum.