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Vorlage - SG/2020/126 BV
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Sachverhalt:
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Von dem Verfahren waren Änderungsbereiche in Ahausen, Reeßum, Stapel, Stuckenborstel und Hellwege betroffen. Zur Orientierung habe ich die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs dieser Vorlage beigefügt.
Nach ortsüblicher Bekanntmachung lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 01. Oktober 2020 bis 03. November 2020 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Anschreiben vom 23.09.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Von Privatpersonen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Eine Übersicht der beteiligten Einwender zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erläuterungen und Auswirkungen auf das Planverfahren sowie die Beschlussempfehlungen hierzu füge ich ebenfalls als Anlage bei. In der Fachausschusssitzung wird das Büro Instara die Beschlussempfehlungen erläutern.
Der Samtgemeinderat nimmt die Beschlüsse des Samtgemeindeausschusses hinsichtlich der Behandlung der Ergebnisse frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28. November 2019 und 18. Juni 2020 zur Kenntnis und bestätigt diese. Ferner beschließt der Samtgemeinderat die anliegende Übersicht der beteiligten Einwender gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum.