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Auszug - Teilhaushalt 5; Haushaltsansätze 2021  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/093 Teilhaushalt 5; Haushaltsansätze 2021
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ist zuständig für die Produkte des Teilhaushalts 5

511001 (Räumliche Planung und Entwicklung), S. 246

538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 251

538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 260

538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung), S. 265

541001 (Gemeindeverbindungsstraßen), S. 271 und

547001 (ÖPNV), S. 277.

 

Alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu diesen Produkten sind Gegenstand der Beratung.

 

X

 

Verw. Behrens trägt die Haushaltsansätze für das Jahr 2021 vor.

 

AM Krahn bittet darum, die Haushaltsansätze zur Kenntnis zu nehmen und im Finanzausschuss beraten zu lassen.

 

AM Cordes stellt zum Antrag den Ansatz bei dem Produktkonto 541001.421200 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ von 225.000 € auf 100.000 € zu reduzieren.Hierüber besteht Einigkeit.

 


Nach kurzer Aussprach wird einstimmig (8 Ja-Stimmen, 1 Stimmenhaltung) beschlossen:

 

 


Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 511001 (Räumliche Planung und Entwicklung) des Teilhaushalts 5 unverändert zur Beschlussfassung.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (9 Ja –Stimmen) beschlossen:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung) des Teilhaushalts 5 zur Kenntnis zu nehmen und im Finanzausschuss beraten zu lassen.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung) des Teilhaushalts 5 zur Kenntnis zu nehmen und im Finanzausschuss beraten zu lassen.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung) des Teilhaushalts 5 unverändert zur Beschlussfassung.

 

Im Jahr 2021 soll zunächst eine mehrjährige Planung für die Unterhaltung der Gemeindeverbindungsstraßen erfolgen, so dass nach kurzer Aussprache einstimmig (8 Ja-Stimmen, Stimmenthaltungen) beschlossen wird:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 541001 (Gemeindeverbindungsstraßen) des Teilhaushalts 5 mit der Änderung, dass der Ansatz bei dem Konto 421200 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ von 225.000 € um 100.000 € auf 125.000 € gesenkt wird, zur Beschlussfassung.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu dem Produkt 547001 (ÖPNV) des Teilhaushalts 5  mit einer Veränderung zur Beschlussfassung. Das Produktkonto 547001.431800 (S. 278 des Haushaltentwurfes) weist 7.200 € für die Jahre 2022 – 2024 auf, da die Erhöhung durch den Samtgemeindeausschuss so für ein Jahr beschlossen worden ist.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, das in den genannten Produkten des Teilfinanzhaushalts ausgewiesene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zu beschließen.