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Vorlage - SG/2020/093
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Sachverhalt:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ist zuständig für die Produkte des Teilhaushalts 5
511001 (Räumliche Planung und Entwicklung), S. 246
538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 251
538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 260
538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung), S. 265
541001 (Gemeindeverbindungsstraßen), S. 271 und
547001 (ÖPNV), S. 277.
Alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu diesen Produkten sind Gegenstand der Beratung.
Beschlussvorschlag:
- Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2021 (Stand: 15.10.2020) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu den Produkten 511001 (Räumliche Planung und Entwicklung), 538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung), 538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung), 538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung), 541001 (Gemeindeverbindungsstraßen) und 547001 (ÖPNV) des Teilhaushalts 5 unverändert/mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, das in den genannten Produkten des Teilfinanzhaushalts ausgewiesene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zu beschließen.