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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/086 Abwasserbeseitigung;
hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
(Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Der beigefügte Entwurf der Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Änderung entsprechend der beschlossenen Bedarfsermittlung. Es ist eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorgesehen.

Der Entsorgungssockelpreis soll mindestens den Grundaufwand jeder Transportfahrt decken (Anfahrt, Grubenöffnung und Auslegen des Saugschlauches etc.). Dieser Sockelpreis erhöht sich sowohl für Kleinkläranlagen als auch für Sammelgruben von derzeit 60,00 € je Einsatz auf nun 70,00 € je Transportfahrt.

Aufgrund des relativ kleinen Gebührenhaushalts „Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung“ lassen sich Gebührensprünge oftmals nicht verhindern. In dieser Kalkulation ist die Anpassung der Arbeitspreise für den behandelten Fäkalschlamm auf 51,84 €/m³ und für das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben mit nun 27,96 €/m³ vorgesehen. Die Gebührentarife für Sondereinsätze (Noteinsatz, Sonntage, Feiertage) orientieren sich am aktuellen Ausschreibungsergebnis. X

 


Nach kurzer Aussprache wird einstimmig (8 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:  

 


Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung) wird zur Kenntnis genommen.