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Vorlage - SG/2020/086  

Betreff: Abwasserbeseitigung;
hier: 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
(Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung)
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
29.10.2020 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Finanzausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
10.12.2020 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
17.12.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2020-09-24 Satzungsentwurf-Gebühr7Änderung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:


Der beigefügte Entwurf der Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung beinhaltet die Änderung entsprechend der beschlossenen Bedarfsermittlung. Es ist eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorgesehen.

Der Entsorgungssockelpreis soll mindestens den Grundaufwand jeder Transportfahrt decken (Anfahrt, Grubenöffnung und Auslegen des Saugschlauches etc.). Dieser Sockelpreis erhöht sich sowohl für Kleinkläranlagen als auch für Sammelgruben von derzeit 60,00 € je Einsatz auf nun 70,00 € je Transportfahrt.

Aufgrund des relativ kleinen Gebührenhaushalts „Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung“ lassen sich Gebührensprünge oftmals nicht verhindern. In dieser Kalkulation ist die Anpassung der Arbeitspreise für den behandelten Fäkalschlamm auf 51,84 €/m³ und für das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben mit nun 27,96 €/m³ vorgesehen. Die Gebührentarife für Sondereinsätze (Noteinsatz, Sonntage, Feiertage) orientieren sich am aktuellen Ausschreibungsergebnis.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Sottrum über Gebühren für die Beseitigung der Abwässer aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben (Gebührensatzung - dezentrale Abwasserbeseitigung).