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Auszug - Abwasserbeseitigung; hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schule an der Wieste
Ort: Am Bullenworth 5, 27367 Sottrum
SG/2020/084 Abwasserbeseitigung;
hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Für den Betrieb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2018 und 2019 abgerechnet und den Bedarf für 2021 bis 2023 neu kalkuliert. Die Bedarfsermittlung ergab, dass eine Gebührenanpassung erforderlich wird, um die künftig anfallenden Kosten zu decken. Der Gebührenbedarf für die Inanspruchnahme der zentralen Schmutzwasserkanalisation erhöht sich von derzeit 1,77 €/m³ auf künftig 2,39 €/m³.

Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2020 zu entnehmen.

 

X

 

Verw. Behrens erläutert die Vorlage und teilt mit, dass die Gebührenerhöhung von 1,77 €/m³ auf 2,39 €/m³ durchaus im Rahmen liegt. Die meisten Kommunen liegen über diesem Betrag.

Verw. Behrens sieht den Sprung als unvermeidlich an.

 

AM Krahn bittet um Erläuterung über das Zustandekommen der Personalkosten in Höhe von 330.000 €.

 

Verw. Behrens erläutert dies.

 

AM Körner äußert, dass ihm der Rückblick auf die Jahre 2017, 2018 und 2019 fehlt.

 

AM Cordes geht mit AM Körner konform. Es fehlen die tatsächlichen Kosten. Auch der angegebene Strompreis kann seiner Meinung nach nicht richtig sein. Die Zahlen aus dem Jahr 2019 bieten keine Entscheidungsgrundlage.

 

Verw. Behrens sichert zu, die genauen Zahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 nachzureichen.

 

AM Krahn stellt zum Antrag, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 vorerst zur Kenntnis zu nehmen bis die genauen Zahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 nachgereicht wurden und dann noch einmal über dieses Thema zu beraten.Hierüber besteht Einigkeit.

 


Nach kurzer weiterer Aussprache wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020 wird zur Kenntnis genommen.