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Vorlage - SG/2020/084  

Betreff: Abwasserbeseitigung;
hier: Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
29.10.2020 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Finanzausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
10.12.2020 
Sitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
17.12.2020    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2020-09-24  
084 Anlage Abrechnung Gebührenbedarf 2017-2019 mit Bedarf 2021  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Für den Betrieb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage der Samtgemeinde Sottrum habe ich den Aufwand und die Erträge der Jahre 2018 und 2019 abgerechnet und den Bedarf für 2021 bis 2023 neu kalkuliert. Die Bedarfsermittlung ergab, dass eine Gebührenanpassung erforderlich wird, um die künftig anfallenden Kosten zu decken. Der Gebührenbedarf für die Inanspruchnahme der zentralen Schmutzwasserkanalisation erhöht sich von derzeit 1,77 €/m³ auf künftig 2,39 €/m³.

Einzelheiten der Kalkulation sind aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung 2020 zu entnehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:


Der Samtgemeinderat beschließt die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der zentralen Schmutzwasserbeseitigung 2020.