Ratsinformationssystem
Auszug - Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Ausschussmitglieder
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Sachverhalt:
Das nicht dem Samtgemeinderat angehörende Ausschussmitglied Winfried Deutsch wird gem. § 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG auf seine obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG), zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG) und des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG) hingewiesen. Da der Hinweis aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.
Außerdem wird Herr Deutsch gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.