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Vorlage - SG/2019/116  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Interne Dienste   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Entscheidung
24.10.2019 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die nicht dem Samtgemeinderat angehörenden Ausschussmitglieder sind gem. § 71 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten zur Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG), zur Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG) und des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG) hinzuweisen. Hierzu liegen Auszüge aus dem NKomVG bei. Da der Hinweis aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen.

Außerdem werden sie gem. § 60 NKomVG von dem Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.


 

 


Beschlussvorschlag: