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Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
SG/2019/110 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Sachverhalt:

Die Mitgliedsgemeinden Ahausen, Hellwege, Horstedt, Reeßum und Sottrum begehren eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Aufgrund vorliegender Anträge aus den Mitgliedsgemeinden habe ich vor der förmlichen Einleitung des Verfahrens im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung die Genehmigungsfähigkeit der in Aussicht genommenen Änderungsbereiche abgefragt. Beim Erörterungstermin wurde herausgestellt, dass die Aussichten auf Genehmigung der Änderungswünsche für die Bereiche in Hellwege und Clüversborstel als gering anzusehen sind. Diese Bereiche sollten im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Die verbleibenden Änderungswünsche in den Ortsteilen Ahausen, Reeßum, Stapel und Stuckenborstel können im Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden. Über Einzelheiten der Änderungsbereiche wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

X

 

Verw. FA. Behrens erläutert die Vorlage. Anschließend stellt Herr Lohreit die einzelnen Bereiche der Mitgliedsgemeinden nacheinander vor.

 


Nach kurzer Aussprache wird einstimmig (9 Ja-Stimmen) beschlossen:

 


a) Der Samtgemeindeausschuss beschließt, für die in der Anlage dargestellten Bereiche in den Ortsteilen Ahausen, Clüversborstel, Hellwege, Reeßum, Stapel und Stuckenborstel ein 41. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

Ohne weitere Aussprache wird einstimmig (8 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:

 

b) Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem Vorentwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Vorab wird ein Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.