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Vorlage - SG/2019/110  

Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sottrum
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
Federführend:Bauabteilung   
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Vorberatung
24.10.2019 
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses    
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
28.11.2019    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anträge_Gesamt_41.Ä_FNP  
41.Ä_FNP Vorentwurf  

Sachverhalt:
 

Die Mitgliedsgemeinden Ahausen, Hellwege, Horstedt, Reeßum und Sottrum begehren eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Aufgrund vorliegender Anträge aus den Mitgliedsgemeinden habe ich vor der förmlichen Einleitung des Verfahrens im Rahmen einer frühzeitigen Behördenbeteiligung die Genehmigungsfähigkeit der in Aussicht genommenen Änderungsbereiche abgefragt. Beim Erörterungstermin wurde herausgestellt, dass die Aussichten auf Genehmigung der Änderungswünsche für die Bereiche in Hellwege und Clüversborstel als gering anzusehen sind. Diese Bereiche sollten im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden. Die verbleibenden Änderungswünsche in den Ortsteilen Ahausen, Reeßum, Stapel und Stuckenborstel können im Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.

 

Über Einzelheiten der Änderungsbereiche werde ich in der Sitzung berichten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Samtgemeindeausschuss beschließt, für die in der Anlage dargestellten Bereiche in den Ortsteilen Ahausen, Reeßum, Stapel und Stuckenborstel ein 41. Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

b)         Der Samtgemeindeausschuss stimmt dem Vorentwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und beschließt, auf dieser Grundlage ein Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Vorab wird ein Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.