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Auszug - Haushaltsansätze 2020
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis Beschluss |
Sachverhalt:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ist zuständig für die Produkte
511001 (Räumliche Planung und Entwicklung), S. 244
538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 249
538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung), S. 258
538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung), S. 263
541001 (Gemeindeverbindungsstraßen), S. 269 und
547001 (ÖPNV), S. 274.
Alle im Haushaltsplan dargestellten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu diesen Produkten sind Gegenstand der Beratung.
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Verw. FA. Behrens erläutert die zu beratenden Haushaltsansätze und beantwortet Fragen hierzu abschließend.
Am. Gässler äußert bezüglich des Antrags der SPD-Fraktion, dass zusätzliches Personal dringend benötigt wird. Er hält den Vorschlag von Herrn Dreyer, Übergangsräume anzumieten, für sinnvoll. Er regt an, dass in den Räumlichkeiten vorrübergehend Personal aus der Verwaltung mit wenig Bürgerverkehr untergebracht werden könnte. Auf diese Weise könnte der Anbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und der Personalbedarf bereits vorab ohne Platzprobleme gedeckt werden.
Am. Strohschän spricht sich für den Architekturwettbewerb aus. Die Resonanz sei bei einem Projekt in Hellwege sehr gut gewesen. So würden sich möglicherweise mehr Firmen an der Ausschreibung beteiligen.
Nach weiterer kurzer Aussprache wird einstimmig (8 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) beschlossen:
1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat die im 1. Haushaltsplanentwurf 2020 (Stand: 19.09.2019) vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen zu den Produkten 511001 (Räumliche Planung und Entwicklung), 538100 (Zentrale Schmutzwasserbeseitigung), 538110 (Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung), 538120 (Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung), 541001 (Gemeindeverbindungsstraßen) und 547001 (ÖPNV) des Teilhaushalts 5 unverändert zur Beschlussfassung.
2. Der Ausschuss empfiehlt dem Samtgemeinderat, das in den genannten Produkten des Teilfinanzhaushalts ausgewiesene Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 zu beschließen.