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Vorlage - SG/2019/112  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 mit Stellenplan 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzabteilung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Samtgemeinde Entscheidung
17.10.2019 
Sitzung des Finanzausschusses    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
01_Inhaltsverzeichnis HH SG Sottrum 2020_19-09-2019  
02_HH-Satzung SG 2020_30-09-2019  
03_Vorbericht HH SG 2020_30-09-2019  
Anlage 1 + 2_HH-Querschnitt_HH SG 2020_19-09-2019  
Anlage 3_Daten der HH-Wirtschaft_HH SG 2020_19-09-2020  
Anlage 4_Übersicht VE_HH SG 2020_19-09-2019  
Anlage 5_Übersicht der Schulden_HH SG 2020_19-09-2019  
Anlage 6_ Beteiligungsbericht_HH SG 2020_19-09-2019  
Anlage 7_Übersicht Teilhaushalte und Produkte SG Sottrum 2020  
04_Produktplan HH SG 2020_19-09-2019  
05_Teilhaushalte HH SG 2020_19-09-2019  
Stellenplan 2020  

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2020 wird zum neunten Mal als produktorientierter Haushalt nach dem doppischen Haushaltsrecht vorgelegt.

 

In dem Entwurf zur Haushaltssatzung für 2020 schließen die ordentlichen Erträge mit 12.009.700 € und die Aufwendungen mit 11.921.200 € ab. Der Überschuss beträgt für 2020 insgesamt 88.500 €. Mit den Erträgen aus dem außerordentlichen Ergebnis ergibt sich ein Überschuss von insgesamt 98.500 €.

 

Die Samtgemeindeumlage ist für 2020 mit 4.2 Mio. € und für die Folgejahre mit 4.0 Mio.veranschlagt. Die Kreisumlage ist mit 47 v. H. der Umlagegrundlagen berechnet worden.

 

Die Steuerkraftmesszahl 2020 für Zuweisungen (12.943.455 €) und Umlagen (12.961.879 €) ist vorläufig. Sie basiert auf den bis Mitte September vorliegenden Werten und ist im Rahmen einer vorsichtigen Schätzung errechnet worden. Die Übersicht zu den Schlüsselzuweisungen (siehe Seite XVII im Vorbericht) wird nachgereicht, sobald die endgültigen Werte für die Steuerkraftmesszahl 2020 vorliegen (ca. Anfang November). Zum zweiten Finanzausschuss am 21.11.2019 wird der Ansatz für Schlüsselzuweisungen ggf. zu aktualisieren sein.

 

Gegenüber den Vorjahr 2019 ergibt sich im Ergebnishaushalt eine weitere Erhöhung der Personalkosten um 179.400 €. Dies resultiert neben der jährlichen prozentualen Steigerung aus den Ergebnissen der in 2017/2018 erfolgten Bewertung der Stellen und des gestiegenen Personalbedarfs in der Samtgemeinde.

Aufgrund der Ergebnisse der Strukturanalyse werden sich zum Haushalt 2020 erste Diskussionen für folgende Stellen ergeben:

-          Hochbauingenieur, TVöD E12 - monatliche Gesamtkosten in Höhe von 6.170 €

-          Tiefbau-Techniker, TVöD E11 - monatliche Gesamtkosten in Höhe von 5.750 €

-          Zusätzliche Stelle für die Finanzverwaltung, TVöD E10 – monatliche Gesamtkosten in Höhe von 5.420 €

-          Neue Stelle für die Schnittstelle zu den Mitgliedsgemeinden auf Grundlage der Strukturanalyse, TVöD E9a - monatliche Gesamtkosten in Höhe von 4.670 €

-          Zusätzliche Stelle für die Kläranlage, TVöD E 5 - monatliche Gesamtkosten in Höhe von 3.920 €. diese Aufwendungen werden über den Gebührenhaushalt der Kläranlage finanziert.

Die Personalaufwendungen für diese Stellen sind in den Haushaltsansätzen noch nicht mit aufgenommen worden. Eine Abbildung im Stellenplan ist ebenfalls noch nicht erfolgt.

 

Neben den Personalkosten ist eine deutliche Kostensteigerung bei den Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen mit 374.500 € gegenüber den Vorjahreswerten zu verzeichnen. Die Ansatzerhöhung spiegelt sich vor allem in den Bereichen 421 „Bauliche Unterhaltung“
(+ 225.500 €), 424 „Bewirtschaftungskosten“ (+ 81.000 €), 426 „Aus- und Fortbildung“
(+ 60.700 €) und 429 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ (+ 41.600 €) wieder. Der Ansatz 422 „Erwerb und Unterhaltung des beweglichen Vermögens unter 1.000 € netto reduziert sich dagegen gegenüber dem Vorjahr um 34.800 €.

 

Investitionen sind in 2020 mit Einzahlungen in Höhe von 3.286.400 € und Auszahlungen in Höhe von 4.370.700 € geplant. Nur für die Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahmen ist nach Abzug der voraussichtlichen Einzahlungen ein Bedarf an Finanzmitteln in Höhe von 1.084.300 € erforderlich. Liquide Mittel stehen derzeit nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Für 2020 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 1.0 Mio. € vorgesehen. Für 2021 und 2022 sind weitere Kreditaufnahme von insgesamt 2.6 Mio. €erforderlich. Dem entsprechend sind die Ansätze für Zins- und Tilgung erhöht worden. Eine Kreditaufnahme in 2019 entsprechend der in § 2 der Haushaltssatzung 2018 vorgesehenen Kreditermächtigung (max. 1.2 Mio. €) ist bisher nicht erfolgt.

 

Die Übersicht zur Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen (Seite XXIV im Vorbericht) weicht von den in den Haushaltsplan eingestellten Werten für 2020 (Ansatz Konto 346105 insgesamt 23.700 €, Ansatz Konto 427105 insgesamt 9.500 €) ab. Die Personalkosten 2020 sind mit 56.900 € berechnet worden. Nach Abzug der errechneten Elternbeiträge (23.500 €) und des laut Beschluss des Rates zur Verfügung gestellten Zuschusses in Höhe von 24.000 € verbleibt ein Defizit von 9.400 €.

 

Der Stellenplan wird zur Sitzung nachgereicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für 2020 nebst Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn zur Beratung in die Fachausschüsse.

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