Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2024/041 BV
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Sachverhalt:
Im Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Horstedt wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2015 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 186.840,71€ und einem Jahresergebnis des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.070.,87€ abgeschlossen wurde.
Der Rat der Gemeinde Horstedt hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ zu dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren gem. §24 GemHKVO und der Zuführung in Höhe von 184.769,84€ zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu beschließen.
Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ wird dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zugeführt.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 186.840,71€ zum einen dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren in Höhe von 2.070,87€ und zum anderen den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 184.769,84€ zuzuführen. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ wird dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zugeführt.
| Ordentlich (in €) | Außerordentlich (in €) |
Jahresergebnis 2015 | 186.840,71 | -2.070,87 |
Rücklagen aus Überschüssen per 01.01.2015 | 15.480,00 | 0,00 |
Bestandsänderung | +184.769,84 | 0,00 |
Saldo Rücklagen 31.12.2015 | 200.249,84 | 0,00 |
Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2015 | 0,00 | -2.070,87, +2.070,87 (o.) |
Bestandsänderung | 0,00 | 0,00 |
Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2015 | 0,00 | 0,00 |