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Vorlage - GHO/2024/041 BV  

Betreff: Beschluss über die Ergebnisverwendung
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
06.05.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
Im Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Horstedt wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2015 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 186.840,71€ und einem Jahresergebnis des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -2.070.,87€ abgeschlossen wurde.

Der Rat der Gemeinde Horstedt hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ zu dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren gem. §24 GemHKVO und der Zuführung in Höhe von 184.769,84€ zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu beschließen.

Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ wird dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zugeführt.
 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 186.840,71€ zum einen dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren in Höhe von 2.070,87 und zum anderen den cklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 184.769,84 zuzuhren. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.070,87€ wird dem Ergebnisvortrag des außerordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zugeführt.

 

 

Ordentlich (in €)

Außerordentlich (in €)

Jahresergebnis 2015

186.840,71

-2.070,87

cklagen aus Überschüssen per 01.01.2015

15.480,00

0,00

Bestandsänderung

+184.769,84

0,00

Saldo Rücklagen 31.12.2015

200.249,84

0,00

Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2015

0,00

-2.070,87, +2.070,87 (o.)

Bestandsänderung

0,00

0,00

Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2015

0,00

0,00