Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2024/040 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 keine Bedenken.
Der Rat der Gemeinde Horstedt erteilt dem Bürgermeister für das Jahr 2015 die Entlastung.