Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2024/038 BV
|
|
Sachverhalt:
Im Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Horstedt wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2014 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 54.479,59€ und einem Jahresergebnis des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00€ abgeschlossen wurde.
Der Rat der Gemeinde Horstedt hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 32.668,24€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren und der Zuführung des Jahresüberschusses des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.549,94€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren gem. §24 GemHKVO zu beschließen.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 54.479,59€ zum einen dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren in Höhe von 38.999,59€ und zum anderen den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 15.480,00€ zuzuführen.
| Ordentlich (in €) | Außerordentlich (in €) |
Jahresergebnis 2014 | 54.479,59 | 0,00 |
Rücklagen aus Überschüssen per 01.01.2014 | 0,00 | 0,00 |
Bestandsänderung | +15.480,00 | 0,00 |
Saldo Rücklagen 31.12.2014 | 15.480,00 | 0,00 |
Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2014 | -38.999,59 | 0,00 |
Bestandsänderung | +38.999,59 | 0,00 |
Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2014 | 0,00 | 0,00 |