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Vorlage - GHO/2024/035 BV  

Betreff: Gestattungsverträge mit der Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co. eGbR
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
06.05.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
BEG Mail vom 18.04.2024  
öffentl. Vertrag - Gemeinde Horstedt - § 6 EEG - Kommunalabgabe(P000884737)  
GV - Gemeinde Horstedt - Kabel(P000882390)  
GV - Gemeinde Horstedt - Wege(P000886146)  
BEG Mail vom 15.03.2024  
16.1.8_Regeldetails Wege und Kranstellflächen_A3  
20240311_Übersicht Kabelquerung nach FB_FST GMD Horstedt 5000A4  
20240311_Übersicht Kabelquerung vor FB_FST GMD Horstedt 5000A4  
20240311_Übersicht Wegenutzung nach FB_FST GMD Horstedt 3000A4  
20240311_Übersicht Wegenutzung vor FB_FST GMD Horstedt 3000A4  

Sachverhalt:
Die Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co.eGbR (BEG) hat sich mit Mail vom 15.03.2024 an die Gemeinde Horstedt gewandt, und um einen Vor-Ort-Termin gebeten, sodass die Zufahrt zu den Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Nartum besprochen werden können.

 

Im Nachgang zu dem Termin wurde von Seiten der Gemeinde geprüft, ob die Wege, die die BEG befahren möchte öffentlich gewidmet sind. Öffentlich gewidmete Wege können jederzeit von jedermann befahren werden.

Ein Teil des Weges ist in den 1970er Jahren gewidmet worden.

Aus diesem Grund hat die BEG einen Gestattungsvertrag r den gewidmeten Teil des Weges zusammengstellt und einen Vertrag für den nicht gewidmeten Teil.

 

Weiterhin hat die Gemeinde Horstedt einen Anspruch auf eine Kommunalabgabe für die WEA in Nartum, sodass auch dieser Vertrag übersandt wurde.

 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, die Verträge mit der BEG zu schließen.