Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2024/035 BV
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Sachverhalt:
Die Infrastrukturgesellschaft Energiepark Nartum GmbH & Co.eGbR (BEG) hat sich mit Mail vom 15.03.2024 an die Gemeinde Horstedt gewandt, und um einen Vor-Ort-Termin gebeten, sodass die Zufahrt zu den Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Nartum besprochen werden können.
Im Nachgang zu dem Termin wurde von Seiten der Gemeinde geprüft, ob die Wege, die die BEG befahren möchte öffentlich gewidmet sind. Öffentlich gewidmete Wege können jederzeit von jedermann befahren werden.
Ein Teil des Weges ist in den 1970er Jahren gewidmet worden.
Aus diesem Grund hat die BEG einen Gestattungsvertrag für den gewidmeten Teil des Weges zusammengstellt und einen Vertrag für den nicht gewidmeten Teil.
Weiterhin hat die Gemeinde Horstedt einen Anspruch auf eine Kommunalabgabe für die WEA in Nartum, sodass auch dieser Vertrag übersandt wurde.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, die Verträge mit der BEG zu schließen.