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Vorlage - GHO/2024/034 BV  

Betreff: Einrichtung einer Tempo 30-Zone
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
06.05.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Tempo 30-Zone Horstedt  
Tempo 30-Zone Stapel  
Tempo 30-Zone Winkeldorf  

Sachverhalt:
Vor einiger Zeit rief eine Einwohnerin der Gemeinde Horstedt an, und beschwerte sich über die Geschwindigkeiten, mit denen Autofahrer durch den Mühlenweg fahren.

 

Sie regte an, dass der Mühlenweg zu einer Tempo 30-Zone deklariert wird und somit der Verkehr dort langsamer fahren müsste.

 

Daraufhin wurde mit dem Landkreis Rotenburg, Herrn Krause, Rücksprache gehalten, ob eine Beantragung einer Tempo 30-Zone im Mühlenweg eine Aussicht auf Erfolg haben würde.

Herr Krause teilte mit, dass einer Umwidmung in eine Tempo 30-Zone aus seiner Sicht kein Problem darstellen würde und er empfahl, einen Sammelantrag zu stellen, sollten noch weitere Straßen beantragt werden sollen.

 

Nachtrag vom 30.04.2024:

Im dem Zusammenhang wurde ein Plan pro Ortschaft erstellt. In den jeweiligen Plänen ist in Orange markiert, welche Straßen bereits eine Genehmigung zur Tempo 30-Zone haben. (Fälschlicherweise wurde dabei auch der Stichweg markiert. Dieser ist bisher jedoch keine Tempo 30-Zone.)

Es wird vorgeschlagen, neben dem hlenweg in Winkeldorf auch die Straßen Stapeler Weg“, Stichweg und Ottersberger Weg; in Horstedt die Straße Auf dem Hasenberg und in Stapel den Kirchweg zu beantragen;
 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt Tempo 30-Zonen beim Landkreis Rotenburg zu beantragen.