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Vorlage - SG/2024/077 MV
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Sachverhalt:
Mit Bescheid vom 16.06.2023 wurden seitens des Landkreises Rotenburg (W.) als Kostenträger des Gymnasium für die Erweiterung und Umgestaltung des Pausenhofes am Gymnasium Maximalkosten in Höhe von 173.316,49 € bewilligt.
Diese Kosten wurden im Haushalt 2023 sowohl als Einnahme als auch als Ausgabe wie folgt dargestellt: Invest.-Nr.: 217001.22003.1 173.400 €
Aufgrund von Preissteigerungen belaufen sich die tatsächlichen Baukosten für die Außenanlagen nach Abschluss aller Arbeiten auf insgesamt 198.891,13 €. Dies entspricht Mehrkosten in Höhe von 25.491,13 €.
Diese Mehrkosten wurden dem Landkreis am 08.03.2024 mit der Bitte um Einvernehmens-Herstellung mitgeteilt. Aufgrund eines „außergewöhnlichen Personalengpasses im Schul- und Kulturamt“ des Landkreises (Mitteilung vom LK am 10.04.2024) hat die Samtgemeinde bis zum heutigen Tage – trotz mehrfacher Aufforderung – noch keine Rückmeldung zur Kostenübernahme erhalten.
Im Haushalt 2024 entstehen für die Maßnahme abschließende Kosten in Höhe von 91.992,50 Euro. Diese Ausgaben müssen wie folgt gedeckt werden:
- Haushaltsrest von 2023 in 2024 = 66.501,37 Euro
- Nachtragshaushalt 2024 = 25.491,13 Euro (25.500,00 Euro)