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Vorlage - SG/2023/145 MV-02 MV  

Betreff: Halbjährlicher Bericht Geldanlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Kenntnisnahme
02.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung      
Samtgemeindeausschuss Kenntnisnahme
16.05.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Kenntnisnahme

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß der im Jahr 2022 beschlossenen Anlagerichtlinie wird der Rat der Samtgemeinde Sottrum hiermit über die Geldanlagen der Samtgemeinde informiert.

Im Januar/Februar 2023 hat die Samtgemeinde festverzinsliche Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten von 1,5 bis 6 Jahren in Höhe von insgesamt 7,1 Millionen Euro erworben.

 

Nach Klärung mit dem RPA darf der Betrag von 7,1 Millionen Euro keiner einzelnen Gemeinde mehr zugeordnet werden, sondern verbleibt bei der Samtgemeinde. Die Zuordnung zu den Gemeinden Sottrum, Ahausen und Bötersen musste daher rückgängig gemacht werden. Das RPA hat außerdem verdeutlicht, dass für die Zukunft ausschließlich Geldanlagen möglich sind, welche in der Theorie vor dem Jahreswechsel gekündigt werden könnten, da man die zukünftigen Haushaltsjahre nicht vorbelasten darf, um weiterhin liquide zu sein. Für die getätigten Geldanlagen in Form der Anleihen ist eine Ausnahmeregelung getroffen worden, die das Fortbestehen der Anleihen zulässt, um eine unwirtschaftliche Kündigung der Anleihen zu umgehen.

 

Die Zinsen werden je nach Anteil an der Gesamtliquidität im entsprechenden Abrechnungszeitraum aufgeteilt. Zukünftig ist der Erwerb von Anleihen nicht mehr vorgesehen, da die Kündigungsfrist von kommunalen Geldanlagen nicht länger als ein Jahr sein darf.

 

Die im ersten Jahr erhaltenen Zinsen belaufen sich insgesamt auf eine Höhe von 187.846,15€. Die Aufteilung auf die Gemeinden ist folgendermaßen erfolgt:

Gemeinde Sottrum

80.211,28 €

Gemeinde Ahausen

47.388,60 €

Gemeinde Bötersen

28.109,48 €

Gemeinde Hassendorf

1.860,63 €

Gemeinde Hellwege

11.398,12 €

Gemeinde Horstedt

7.943,88 €

Gemeinde Reeßum

8.299,62 €

Samtgemeinde

2.634,54 €

 

Die ersten Anleihen über insgesamt 1,2 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 1,5 Jahren werden im Juli 2024 fällig. Es ist angedacht, diesen Betrag bei Fälligkeit in Form von Spar- oder Termineinlagen anzulegen, um weiterhin von Zinseinnahmen zu profitieren.

 

Zusätzlich hat die Samtgemeinde am 27.12.2023 3 Millionen Euro auf ein 35-Tage-Kündigungsgeld und 2 Millionen Euro auf ein Tagesgeldkonto übertragen. Beide Konten werden bei der Volksbank Wümme-Wieste geführt. Das Kündigungsgeld wird mit 3% p.a. und das Tagesgeldkonto mit 2,5% p.a. verzinst. Für die letzten drei Tage in 2023 vom 27.12.2023 31.12.2023 hat die Samtgemeinde für beide Anlagen zusammen 1.166,67 € Zinsen erhalten. Im ersten Quartal 2024 sind es zusammen 35.008,23 €. Die Aufteilung dieser Zinsen ist folgendermaßen erfolgt:

Gemeinde Sottrum

5.927,56 €

Gemeinde Ahausen

5.327,70 €

Gemeinde Bötersen

9.707,46 €

Gemeinde Hassendorf

1.447,75 €

Gemeinde Hellwege

4.632,46 €

Gemeinde Horstedt

2.527,40 €

Gemeinde Reeßum

2.595,13 €

Samtgemeinde

4.009,43 €