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Vorlage - GRE/2024/013 BV  

Betreff: Interkommunales Gewerbegebiet zwischen den Gemeinden Sottrum und Reeßum hier: Abschluss einer Grundsatzvereinbarung
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
08.04.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2024-02-26 Vereinbarung Reeßum_Sottrum 11032024  

Sachverhalt:

Die Gemeinden Reeßum und Sottrum möchten gemeinsam das Gewerbegebiet an der A1 weiterentwickeln. Hierfür ist bereits die Änderung des Flächennutzungsplanes angeschoben, um die grundsätzliche Machbarkeit vor dem Hintergrund der regionalen Raumordnung abzuklären.

 

Weiterhin sollte ein gemeinsames Nutzung- und Funktionskonzept nebst Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt werden, um zu ermitteln was und zu welchen Kosten im gemeinsamen Gewerbegebiet entwickelt werden kann. Die Kosten hierfür werden sich nach Sctzung der Samtgemeinde Sottrum auf ca. 90.000,-€ belaufen.

 

Die Verwaltungen der Gemeinden Reeßum und Sottrum halten den Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung für angeraten. Hierin erklären die Beteiligten, dass sie den Wunsch haben, das bestehende Gewerbegebiet zu erweitern und sich gegenseitig bei der Projektentwicklung und Zielerreichung zu fördern und zu unterstützen. Weiterhin wird zusammen ein Funktions- und Nutzungskonzept nebst Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Auftrag gegeben, dass jeweils hälftig finanziert wird.

 

Darüber hinaus werden lediglich weitere Vertragsverhandlungen nach Vorlage und Auswertung der bestellten Studie in Aussicht gestellt.

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum hat der Vereinbarung in seiner Sitzung vom 08.04.2024 zugestimmt.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss der beigefügten Vereinabrung und erklärt sich damit bereit die Hälfte der Kosten für das Nutzungs- und Funktionskonzept nebst Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu übernehmen.