Ratsinformationssystem
Vorlage - GHE/2024/003 BV
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Sachverhalt:
Die Friedhöfe bilden eine öffentliche Einrichtung der Samtgemeinde Sottrum gem. § 30 NKomVG.
Die Verwaltung und Beaufsichtigung der Friedhöfe und des Bestattungswesens obliegt der Samtgemeinde Sottrum. Sie ist Friedhofsträgerin im Sinne des § 13 BestattG. Die Samtgemeinde ist damit zuständig für den Erlass der Friedhofsatzung.
Die Gemeinden werden mit der Unterhaltung, Gestaltung und der Bewirtschaftung der Friedhöfe beauftragt. Ihnen obliegt dabei auch die Entscheidung über die Anlage von Grabstätten und die damit verbundenen Investitionen.
Die Samtgemeindeverwaltung hat die Friedhofssatzung grundlegend überarbeitet. Die Samtgemeinde bittet die Mitgliedsgemeinden um Stellungnahmen zu dem Entwurf, der allen Ratsmitgliedern bereits am 09.03.2024 übersandt wurde.
Die Gemeinde Hellwege gibt zum Entwurf der Friedhofssatzung der Samtgemeinde folgende Stellungnahme ab: