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Vorlage - GB/2024/005 BV
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Sachverhalt:
Die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 4 „Ackern“ sind abgeschlossen. Die Einwände der Behörden und ´Träger öffentlicher Belange zum Fristablauf am 16.02.2024 sind abschließend bearbeitet.
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Ackern“ von Bötersen wird keine erneute öffentliche Auslegung des
Planentwurfes erforderlich. Somit kann der der Vorlage beigefügte Planentwurf und die
Begründung, mit den in der Abwägung beschlossenen Änderungen, als Satzung beschlossen
werden.
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie des § 84 der
Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Bötersen den
Bebauungsplanes Nr. 4 „Ackern“ von Bötersen als Satzung sowie die
Begründung mit Umweltbericht hierzu..