Ratsinformationssystem

Vorlage - SG/2024/028 BV  

Betreff: Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahre 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
29.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
07.03.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Lärmaktionsplan Samtgemeinde Sottrum (Entwurf)  

Sachverhalt:
 

r die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Samtgemeindeverwaltung bereits im Jahre 2018 einen rmaktionsplan (LAP) mit dem Ziel aufgestellt, belastete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Lärmminderung zu ermitteln. Dabei wurden die Lärmbelastungen an Hauptverkehrsstraßen in der Samtgemeinde Sottrum der „dritten Stufe“ betrachtet. Die entsprechenden Lärmkarten sind in Niedersachsen vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim erstellt worden.

 

Der LAP für die Samtgemeinde Sottrum ist bereits aus dem Jahre 2018. Zwecks Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedsländern wird seit 2022 innerhalb der EU ein neues und einheitliches Berechnungsverfahren angewandt. Damit einher geht eine, teils deutliche, Zunahme der von Straßenlärm belasteten Menschen, was zu grundlegenden Änderungen geführt hat. Es sind neue Lärmkarten aufgestellt worden (vierte Stufe). Untersucht wurden die Hauptverkehrsstraßen ab einer täglichen Belastung von 8.300 Kfz/24h durch das GAA. Dies sind die A 1 (Stuckenborstel - Bockel), B 75 (Stuckenborstel - Luhne) und B 215 (nördlich K 220 Eversen). Die Überprüfung und Anpassung des LAP aus dem Jahre 2018 ist auf Grund der neuen Daten erforderlich. Die entsprechenden Lärmkarten sind aus der Anlage ersichtlich.

 

Das Planungsbüro IPW wird das Ergebnis der Lärmkartierung der „vierten Stufe“r die Samtgemeinde Sottrum sowie den Entwurf des LAP in der Sitzung vorstellen. Anschließend wird der LAP für den Zeitraum von einem Monat öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Anregungen werden abgewogen und ggf. im endgültigen Lärmaktionsplan berücksichtigt. Der beschlossene LAP ist dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in diesem Jahr zu überreichen. Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, überpft und falls erforderlich überarbeitet.

 

 

 


 


 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Samtgemeinde Sottrum vom 09.02.2024 wird beschlossen und für den Zeitraum von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 

 

Stammbaum:
SG/2024/028 BV   Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahre 2018   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/028 BV-01 BV   Aufstellung eines Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie hier: a) Behandlung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung und b) Beschlussfassung   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Samtgemeinde