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Vorlage - SG/2024/027 BV
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Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührensatzung der Samtgemeindebücherei zu überarbeiten. Für die Satzungsänderung wird neben der Anpassung der Gebühren folgende Änderung vorgeschlagen:
§ 10 Behandlung der Medien und Haftung:
Neu (5) „Gibt die Benutzerin oder der Benutzer die entliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurück, kann anstelle der Herausgabe auch Schadenersatz verlangt werden.“
Aus Sicht der Büchereileitung ist dieses Instrument in der Praxis erforderlich.
Die Veränderung der Gebühren stellt sich wie folgt dar:
| bisher | neu |
Leseausweis |
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Erstausstellung Erwachsener und Neuausstellung bei Verlust | 3,00 € | 5,00 € |
Erstausstellung Familienausweis und Neuausstellung bei Verlust | 5,00 € | 7,00 € |
Erstausstellung Kinder und Jugendliche und Kinder und Jugendliche, die aktive Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Samtgemeinde Sottrum sind, sowie deren Betreuerinnen und Betreuer | kostenlos | kostenlos |
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Jahresgebühr |
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Erwachsene | 8,00 € | 10,00 € |
Inhaber der Jugendleiter-Card (Juleica) oder der Niedersächsischen Ehrenamtskarte | 2,50 € | 5,00 € |
Kinder und Jugendliche und Kinder und Jugendliche, die aktive Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Samtgemeinde Sottrum sind, sowie deren Betreuerinnen und Betreuer
| kostenlos | kostenlos |
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Fernleihe | Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | 4,00 € pro Fernleihe |
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Säumnisgebühren |
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bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als zwei Tage |
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pro Woche je Medium | 1,00 € | 1,00 € |
für jede schriftliche Mahnung 1,00 € | 1,00 € | - |
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Verlust und Beschädigung von Medien |
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Ersatzbeschaffung und Bearbeitung eines Mediums | Kosten der Ersatzbeschaffung zzgl. 5,00 € | Kosten der Ersatzbeschaffung zzgl. 5,00 € |
leichte Beschädigung (Kratzer) von audiovisuellen Medien | 5,00 € | 5,00 € |
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Pauschalbetrag für die Reparatur von Medien |
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bei leichter Beschädigung | 5,00 € | 5,00 € |
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Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen |
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CD einfach | 1,00 € | 1,00 € |
CD mehrfach, DVD | 1,50 € | 1,50 € |
Neben der Erhöhung der Gebühren wird der Begriff der Jugendlichen aus der gesetzlichen Definition übernommen, d.h. von der Ermäßigung profitieren alle bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Hintergrund für die Erhöhung des Alters von 16 auf 18 Jahre ist, dass damit die kostenlose Benutzung der Bücherei auch für Schülerinnen und Schüler der Oberschule möglich bleibt, die älter als 16 Jahre sind.
Für die Fernleihe wird vorgeschlagen, anstatt der bisherigen Regelung zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten eine Pauschale von 4,00€ pro Fernleihe einzuführen. Dies deckt die tatsächlichen Kosten und führt zu einer deutlichen Arbeitsentlastung des Bibliothekpersonals, da die Sendungen sonst einzeln ausgewogen und der Preis ermittelt werden muss.
Es wird vorgeschlagen auf die Erhebung von Säumnisgebühren zu verzichten. Wie bereits im Jahr 2022 beraten, dann aber nicht beschlossen (s. Vorlage SG/2022/140 BV) werden seit der Einführung der Bibliothekssoftware mittlerweile so gut wie alle Mahnungen automatisiert vom Programm per E-Mail verschickt, sodass keine Porto- und Personalkosten anfallen. Zudem werden die Portokosten oft falsch verstanden, da die Entleiher/innen davon ausgehen, die Kosten der Mahnung sind mit der Zahlung von 1€ ausgeglichen, wobei hier die Säumnisgebühren von 1,00€ pro Woche je Medium abgerechnet werden.
Die Preise sind nach der Erhöhung im Vergleich zu Bibliotheken im regionalen Umfeld auf einem gleichen Niveau.
Der Rat der Samtgemeinde beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Samtgemeindebücherei Sottrum.
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