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Vorlage - GB/2024/001 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Bötersen hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 Ackern von Bötersen öffentlich auszulegen. Nach
ortüblicher Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel am 28.12.2023
lagen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung nebst
in der Zeit vom 15. Januar bis 16. Februar 2023 zu jedermanns
Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt.
Als Anlage zur Vorlage habe ich den ausgelegten Planentwurf und die
Entscheidungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen beigefügt.
Der Rat nimmt die Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss) sowie (Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss) zur Kenntnis und bestätigt diese.
Der Rat der Gemeinde beschließt ferner die anliegenden Entscheidungsvorschläge zu den
vorgetragenen Anregungen und Hinweisen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan
Nr. 4 „Ackern“ von Bötersen.