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Vorlage - GS/2023/093 AV-01 BV  

Betreff: Ersatzneubau der Brücke S05 Kleine Trift in Everinghausen
Alternativenprüfung
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Wege und Natur Vorberatung
19.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Wege und Natur zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Im August 2023 wurde das Ingenieurbüro André Bartel aus Bremen mit den Planungen für den Ersatzneubau einer Brücke über den Reithbach in der Straße „Kleine Trift“ in Everinghausen beauftragt. Die Planungen liefen an und ein erster Entwurf wurde erstellt. Dieser Entwurf wurde mit der Unteren Wasserbehörde und der Naturschutzbehörde des Landkreises vorbesprochen und ein Antrag zur „Wasserrechtlichen Genehmigung“ im Januar 2024 bei der zuständigen Behörde eingereicht. Diese frühzeitige Abstimmung und Antragstellung ist wichtig, da hiermit über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens entschieden wird. Zudem ist diese Entscheidung Grundlage für die Genehmigung der Naturschutzbehörde, die Bäume im unmittelbaren Baubereich des Bauwerks, auf der Basis der naturschutzfachlichen Stellungnahmen, noch in dieser Fällperiode entnehmen zu können. Die Planung ist also in der aktuellen Phase der Entwurfsplanung. Neben dem Genehmigungsantrag wurden bereits erforderliche Bodengutachten und Kampfmittelerkundungen durchgeführt.


Im weiteren Verlauf der Planung kam dann die Diskussion über eine Verringerung der geplanten Durchfahrtsbreite von 4,50 m auf 4,00m. Diese Maßnahme re mit der geringen landwirtschaftlichen Nutzung zu begründen. Dies ist im Rahmen der ingenieurtechnischen Planungen durchaus zulässig.

 

In Folge dieser Diskussion kam die Frage nach der grundsätzlichen Nutzung der Brücke für Fahrzeuge auf. Die Straße „Kleine Trift“ ist von der Everinghauser Straße aus mit einer Begrenzung für Fahrzeuge bis 3,5 to ausgeschildert. Hinter der Brücke über den Reithbach liegen nur noch zwei Überfahrten auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke. Wohnbebauung ist hier nicht mehr vorhanden. Da die Brücke seit August 2022 gesperrt ist und es keine Beschwerden dazu gab, liegt anscheinend keine Notwendigkeit der Befahrung vor. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen hinter der Brücke können auch über die Straße „Große Trift“ erreicht werden. So wie die Fahrspuren ausgebildet sind, werden diese Überfahrten ohnehin auch regelmäßig von hier aus genutzt.

 

Die Alternative zu einer Stahlbetonbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 m wäre eine reine Geh-/Radwegbrücke. Diese könnte aus einer Stahlkonstruktion mit einem rutschfesten Belag und Geländer entstehen. Zeichnungen zu beiden Brückenkonstruktionen  werden auf der Sitzung vorgestellt.

 

Die Baukosten für die Stahlbetonbrücke mit 4,50m Fahrbahnbreite wurden auf ~287.000 € netto geschätzt. Die Kosten für eine Geh-/Radwegbrücke wurden von dem Büro Bartel auf ~180.000 € netto geschätzt.

 

Es ergibt sich also eine Einsparung von rd. 100.000 € netto in den Baukosten. Dem stehen geringe Kosten für zusätzliche Planungsleistungen gegenüber.


 

Die Gemeinde Sottrum ersetzt die abgängige 3,5 to-Brücke in der Straße „Kleine Trift“ durch den ersatzneubau einer Geh-/ Radwegbrücke statt einer. Für die weiteren Planungen wird der Entwurf des Ingenieurbüros Bartel umgesetzt werden.