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Vorlage - SG/2024/024 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Beratungen zum Haushalt 2024 und der steigenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten wurde vorgeschlagen den Eintrittpreis für eine Einzelkarte (Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres) von 3,50 Euro auf 4,50 Euro zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 28,5 %. Diese Erhöhung wurde auch bei den anderen Eintrittspreise als Höchstgrenze berücksichtigt, so dass sich bei einer Erhöhung die Preise wie in der Anlage aufgeführt darstellen würden.
Der Ansatz für 2024 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte – 424001.331200) wurde bereits von 90.000,00 Euro auf 118.600,00 Euro erhöht.
Folgende Einnahmen wurden in den letzten fünf Jahren unter dem Produkt/Konto 424001.332100 verbucht:
2023 = Einnahmen: 95.254,90 Euro Ansatz: 90.000,00 Euro
2022 = Einnahmen: 81.244,42 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro
2021 = Einnahmen: 56.254,10 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro
2020 = Einnahmen: 14.940,08 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro
2019 = Einnahmen: 82.642,55 Euro Ansatz: 65.000,00 Euro
Bei einer Erhöhung der Gebühren ist die Gebührenordnung für das Freibad Sottrum vom 06.12.2012 entsprechend anzupassen. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte 23.02.2017. Im Überblick werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:
Die bisherige Gebührenordnung war auch hinsichtlich der Beschreibung der Ermäßigungstatbestände überarbeitungsbedürftig.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Sottrum.