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Vorlage - SG/2024/024 BV  

Betreff: Neufassung der Gebührenordnung für das Freibad Sottrum der Samtgemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend und Sport Vorberatung
22.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Jugend und Sport geändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Vorberatung
07.03.2024    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      
Rat der Samtgemeinde Sottrum Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1-5 Gebührensatzung für das Freibad Stand 09.02.2024.docx  
HH Freibad 2021 - 2023  
22 02 2024 Vergleich Ermäßigungen alte F neue F 2024  

Sachverhalt:
 

Aufgrund der Beratungen zum Haushalt 2024 und der steigenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten wurde vorgeschlagen den Eintrittpreis für eine Einzelkarte (Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres) von 3,50 Euro auf 4,50 Euro zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 28,5 %. Diese Erhöhung wurde auch bei den anderen Eintrittspreise als Höchstgrenze berücksichtigt, so dass sich bei einer Erhöhung die Preise wie in der Anlage aufgeführt darstellen würden.

 

Der Ansatz für 2024 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 424001.331200) wurde bereits von 90.000,00 Euro auf 118.600,00 Euro erhöht.

 

Folgende Einnahmen wurden in den letzten nf Jahren unter dem Produkt/Konto 424001.332100 verbucht:

 

2023 = Einnahmen:  95.254,90 Euro Ansatz: 90.000,00 Euro

2022 =  Einnahmen: 81.244,42 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro

2021 = Einnahmen: 56.254,10 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro

2020 = Einnahmen: 14.940,08 Euro Ansatz: 70.000,00 Euro

2019 = Einnahmen: 82.642,55 Euro Ansatz: 65.000,00 Euro

 

Bei einer Erhöhung der Gebühren ist die Gebührenordnung für das Freibad Sottrum vom 06.12.2012 entsprechend anzupassen. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte 23.02.2017. Im Überblick werden folgende Veränderungen vorgeschlagen:

 

 

Die bisherige Gebührenordnung war auch hinsichtlich der Beschreibung der Ermäßigungstatbestände überarbeitungsbedürftig.

 

 

 

 

 



 


 

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Sottrum.