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Vorlage - SG/2024/016 BV  

Betreff: Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Vorberatung
08.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Vorberatung
Samtgemeindeausschuss
Rat der Samtgemeinde Sottrum

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entwurf Friedhofssatzung 2024 Stand 17.01.24  
SG 2024 016 BV Tischvorlage  

Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2022 wurde eine Friedhofs-AG ins Leben gerufen, um eine neue Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum zu entwerfen. Als Vorlage wurde die Mustersatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes zu Grunde gelegt. In der AG wurde viel diskutiert und im Satzungsentwurf auch noch einige Änderungen vorgenommen.

 

Am 28.03.2023 wurde die Satzung mit den örtlichen Pastoren und dem Bestattungshaus Müller besprochen, um glichst eine Einheitlichkeit mit den kirchlichen Friedhöfen herzustellen. In diesem konstruktiven Gespräch hat sich gezeigt, dass die Praxis oftmals von der Theorie abweichen kann. Folglich wurden im Anschluss abermals noch einige Änderungen im Satzungsentwurf vorgenommen.

 

Die Verwaltungstätigkeit wird zukünftig weiterhin von der Samtgemeinde Sottrum erfolgen. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden sind weiterhin u. a. zuständig für  Grabstellenvergabe, Grabpflege (außer Wahlgrabstätten) oder auch bauliche Angelegenheiten auf den einzelnen Friedhöfen.

 

Neu ist, dass die Anzahl der Grabarten reduziert wurde, bedeutet, dass sobald sich ein/e Nutzungsberechtigte/r die Grabstätte auf dem Friedhof freihlen kann, handelt es sich um eine Wahlgrabstätte. Ebenfalls neu sind die Regelungen zu gewerblicher Tätigkeit auf Friedhöfen. Ferner sind die Gestaltungsvorschriften nunmehr einheitlich für alle Friedhöfe festgelegt worden. Die Satzung enthält außerdem eine klare Zuständigkeit der Samtgemeinder die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen. Aus der Mustersatzung des nds. Städte- und Gemeindebundes sind die Vorschriften zur Verwendung von Natursteinen übernommen worden.

 

In der rgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde der Satzungsentwurf bereits vorbesprochen.

 

Die Satzung ist als Anlage angefügt.


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum.

Stammbaum:
SG/2024/016 BV   Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/016 BV-02 BV   Friedhofssatzung der Samtgemeinde Sottrum   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde