Ratsinformationssystem
Vorlage - SG/2024/016 BV
|
|
Sachverhalt:
Bereits im Jahr 2022 wurde eine Friedhofs-AG ins Leben gerufen, um eine neue Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum zu entwerfen. Als Vorlage wurde die Mustersatzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes zu Grunde gelegt. In der AG wurde viel diskutiert und im Satzungsentwurf auch noch einige Änderungen vorgenommen.
Am 28.03.2023 wurde die Satzung mit den örtlichen Pastoren und dem Bestattungshaus Müller besprochen, um möglichst eine Einheitlichkeit mit den kirchlichen Friedhöfen herzustellen. In diesem konstruktiven Gespräch hat sich gezeigt, dass die Praxis oftmals von der Theorie abweichen kann. Folglich wurden im Anschluss abermals noch einige Änderungen im Satzungsentwurf vorgenommen.
Die Verwaltungstätigkeit wird zukünftig weiterhin von der Samtgemeinde Sottrum erfolgen. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden sind weiterhin u. a. zuständig für Grabstellenvergabe, Grabpflege (außer Wahlgrabstätten) oder auch bauliche Angelegenheiten auf den einzelnen Friedhöfen.
Neu ist, dass die Anzahl der Grabarten reduziert wurde, bedeutet, dass sobald sich ein/e Nutzungsberechtigte/r die Grabstätte auf dem Friedhof frei wählen kann, handelt es sich um eine Wahlgrabstätte. Ebenfalls neu sind die Regelungen zu gewerblicher Tätigkeit auf Friedhöfen. Ferner sind die Gestaltungsvorschriften nunmehr einheitlich für alle Friedhöfe festgelegt worden. Die Satzung enthält außerdem eine klare Zuständigkeit der Samtgemeinde für die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen. Aus der Mustersatzung des nds. Städte- und Gemeindebundes sind die Vorschriften zur Verwendung von Natursteinen übernommen worden.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 wurde der Satzungsentwurf bereits vorbesprochen.
Die Satzung ist als Anlage angefügt.
|