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Vorlage - SG/2024/015 BV  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgerservice und Ordnung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Vorberatung
08.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Feuerschutz, Katastrophenschutz und Ordnung Vorberatung
Samtgemeindeausschuss
Rat der Samtgemeinde Sottrum

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entwurf Friedhofsgebührensatzung 2024 Stand 17.01.24  
2024-01-17 Gebührenvergleich  

Sachverhalt:

Die Gebühren für die Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum sind von der Firma Heyder & Partner kalkuliert worden. Die Firma Heyder & Partner wird die Kalkulation in der Sitzung vorstellen.

Durch die neue Satzung werden die Gemeinden und die Samtgemeinde finanziell entlastet. In der Vergangenheit bestand durch die eingenommenen Friedhofsgebühren eine hohe Unterdeckung in allen Haushalten.

 

Die Grabarten, Unterhaltungsgebühr und Kapellenbenutzung können jeweils mit einer unterschiedlichen Kostendeckung für die Satzung verwendet werden.

Der Vergleich und der Vorschlag für die neuen Gebühren ist als Anlage angefügt. r die neuen Gebühren der Grabarten sind die Beträge auf die nächsten 10,- € abgerundet worden. Dies beinhaltet somit eine fast 100 % Kostendeckung. Die Kapellengebühr ist mit einer Kostendeckung von ca. 12 bzw. 14 %. den örtlichen Verhältnissen angepasst worden.

 

Die Kosten der Samtgemeinde sind in die Gebührenkalkulation mit Personal und Programm eingeflossen. Hier ergibt sich im Vergleich zu den Gesamtkosten abzgl. Gesamteinnahmen ein Kostenanteil der Samtgemeinde von rund 29 %. Die festgesetzten Gebühren werden daher zukünftig zu 71 % zugunsten der Gemeinden und zu 29 % zugunsten der Samtgemeinde vereinnahmt.  

 

Die neue Satzung sieht vor, dass die Unterhaltungsgebühr, die bisher jährlich mit 5,00 € pro Grab festgesetzt wurde, im Voraus für 30 Jahre entrichtet werden soll. Für den aktuellen Bestand ist somit eine Berechnung der Restlaufzeit oder eine Verlängerung der Grabstelle von 10, 20 oder 30 Jahren notwendig. Im Jahr 2023 ist eine neue Friedhofssoftware angeschafft worden. Die Übernahme aller Daten im Abgleich mit den Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden ist noch nicht abgeschlossen. Die Bearbeitung der Nachberechnung bzw. Verlängerung wird erfolgen, wenn alle Daten im neuen Programm komplett erfasst wurden. Diese Bearbeitung erfolgt voraussichtlich erst Ende 2024 / Anfang 2025.

 


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum erlässt die anliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung).
 

Stammbaum:
SG/2024/015 BV   Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung)   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde
SG/2024/015 BV-02 BV   Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Samtgemeinde Sottrum (Friedhofsgebührensatzung)   Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage Samtgemeinde