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Vorlage - GS/GS/2020/081-01 BV  

Betreff: Erhöhung der Hortgebühren rückwirkend zum 01.02.2024
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
04.03.2024    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
11.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Der Rat der Gemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung am 25.01.2021 (Vorlagen-Nr.: GS/2020/081) beschlossen, die in der Sitzung vorgestellte Sozialstaffel für die Hortgebühren analog zu der Sozialstaffel für die Krippengebühren anzuwenden.

 

In den Beratungen zum Haushalt 2024 wurde aufgrund der von der SoFa angekündigten Anpassung der Personalkosten (aktuelle Tarifentwicklung) zum 01.02.2024 eine Anpassung der derzeitigen Hortgebühren vorgeschlagen. Eine Neuberechnung der Hortgebühren sollte nach der neuen Richlinie der Gemeinde Bötersen erfolgen.

 

Hierzu wurde bereits im Haushalt 2024 unter Berücksichtigung der neuen Richtlinie der Gemeinde Bötersen und den Hochrechnungen der SoFa zu den Einstufungen im Jahr 2023 der Ansatz in der Kostenstelle 365006.346100 von 48.000,00 Euro auf 63.100,00 Euro erhöht.

 

Die Betreuungskosten betragen nach der Anpassung der Personalkosten durch die SoFa hrlich 240.000,00 Euro (vorher: 193.600,00 Euro) Kostenstelle: 365006.429101.

 

Die Abrechnung der Hortgebühren erfolgt direkt zwischen der SoFa e. V. und den Eltern. Am Ende des Jahres werden die Einnahmen zusammen mit den Betreuungskosten an die Gemeinde Sottrum weitergeleitet und im Haushalt getrennt dargestellt.

 

Die SoFa e. V. wurde über die geplante Erhöhung der Hortgebühren in Kenntnis gesetzt und gebeten, die Eltern hierüber entsprechend zu informieren und darauf hinzuweisen, dass es aufgrund der rückwirkenden Erhöhung zu einer Nachberechnung bei den Gebühren kommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hochrechnungen bzgl. der Einnahmen der SoFa stellten sich wie folgt dar:

 

  1. Hortgruppe Wurzelbande

 

bisher:

1.Schulhalbjahr 08/22 bis 01/23:   14.135,58 Euro

2.Schulhalbjahr 02/23 bis 07/23:   11.710,08 Euro

Gesamt:      25.845,66 Euro

 

nach Neuberechnung:

1.Schulhalbjahr 08/22 bis 01/23:   18.180,00 Euro

2.Schulhalbjahr 02/23 bis 07/23:   15.055,00 Euro

Gesamt:      33.235,00 Euro

 

Differenz:         7.389,34 Euro

 

  1. Hortgruppe Wiestestrolche

 

bisher:

1.Schulhalbjahr 08/22 bis 01/23:   11.660,48 Euro

2.Schulhalbjahr 02/23 bis 07/23:   11.366,48 Euro

Gesamt:      23.026,96 Euro

 

nach Neuberechnung:

1.Schulhalbjahr 08/22 bis 01/23:   15.261,00 Euro

2.Schulhalbjahr 02/23 bis 07/23:   14.679,00 Euro

Gesamt:      29.940,00 Euro

 

Differenz:         6.913,04 Euro

 

 Mehreinnahmen nach Erhöhung:   14.302,38 Euro

 

Nach der neuen Richtlinie der Gemeinde Bötersen würden sich die Hortgebühren der Gemeinde Sottrum wie folgt darstellen:

 

Hortgebühren bisher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Hort                         (12.30 - 16.00)

1

bis 23.000 €

bis 27.000 €

bis 31.000 €

bis 35.000 €

bis 39.000 €

87,50 €

2

bis 35.000 €

bis 39.000 €

bis 43.000 €

bis 47.000 €

bis 51.000 €

115,50 €

3

bis 47.000 €

bis 51.000 €

bis 55.000 €

bis 59.000 €

bis 63.000 €

192,50 €

4

bis 59.000 €

bis 63.000 €

bis 67.000 €

bis 71.000 €

bis 75.000 €

245,00 €

5

über 59.000 €

über 63.000 €

über 67.000 €

über 71.000 €

über 75.000 €

306,25 €

 

 

 

 

Hortgebühren neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Hort                         (12.30 - 16.00)

Erhöhung
Differenz

1

bis 26.000 €

bis 30.000 €

bis 34.000 €

bis 38.000 €

bis 42.000 €

120,00 €

32,50 €

2

bis 39.000 €

bis 43.000 €

bis 47.000 €

bis 51.000 €

bis 55.000 €

150,00 €

34,50 €

3

bis 52.000 €

bis 56.000 €

bis 60.000 €

bis 64.000 €

bis 68.000 €

255,00 €

62,50 €

4

bis 65.000 €

bis 69.000 €

bis 73.000 €

bis 77.000 €

bis 81.000 €

315,00 €

70,00 €

5

über 65.000 €

über 69.000 €

über 73.000 €

über 77.000 €

über 81.000 €

390,00 €

83,75 €

 

 

 


 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beauftragt die SoFa e. V. rückwirkend zum 01.02.2024 folgende Hortgebühren mit den Eltern abzurechnen:

 

Stufe

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Hort                         (12.30 - 16.00)

1

bis 26.000 €

bis 30.000 €

bis 34.000 €

bis 38.000 €

bis 42.000 €

120,00 €

2

bis 39.000 €

bis 43.000 €

bis 47.000 €

bis 51.000 €

bis 55.000 €

150,00 €

3

bis 52.000 €

bis 56.000 €

bis 60.000 €

bis 64.000 €

bis 68.000 €

255,00 €

4

bis 65.000 €

bis 69.000 €

bis 73.000 €

bis 77.000 €

bis 81.000 €

315,00 €

5

über 65.000 €

über 69.000 €

über 73.000 €

über 77.000 €

über 81.000 €

390,00 €