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Vorlage - GRE/2023/059 BV  

Betreff: Förderantrag SV Taaken
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
04.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-08-14 Antrag Flutlicht Sportplatz Taaken  

Sachverhalt:

Der SV Taaken beantragt mit dem beigefügten Antrag die Bezuschussung einer Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Taaken mit 12.000,-€ durch die Gemeinde.

 

Der Sportverein hat sich in Vorbereitung auf das Projekt um Angebote und Abstimmungen mit Fördermittelgebern gekümmert. Die Kosten für das Projekt werden ca. 60.000,-€ betragen. Neben den Förderungen des Landes- und Kreissportbundes hat der SV Taaken bereit Sponsoren aquiriert, die ca. 12.000,- € beisteuern würden. Weiterhin ist der SV Taaken gewillt den Eigenanteil des Vereins im Wesentlichen durch Eigenleistungen zu erbringen. Hierbei handelt es sich u.a. um das Herstellen der Kabelgräben, auskoffern der Fundamentbereiche und Verlegung der Kabel bis zu den Anschlusspunkten.

 

Weiterhin ist der SV Taaken im Gespräch mit weiteren Fördermittelgebern wie z. B. der GesundRegion Wümme-Wieste oder der Volksbank für ein Crowdfunding. Diese Bemühungen könnten den Gemeindeanteil noch einmal reduzieren.

 

Da der Sportplatz nicht im Eigentum der Gemeinde ist, wäre eine vorherige Verlängerung der Nutzungsvereinbarung mit dem Verpächter erforderlich, damit die Zweckbindungsfrist eingehalten werden kann.

 

Mit der Schaffung eines zweiten Flutlichtplatzes in der Gemeinde Reeßum könnten Trainings und Spiele in der Flutlicht-Saison besser aufgeteilt werden und der Flutlicht-Platz in Reeßum könnte geschont werden.

 

Die Umsetzung des Projekts ist für 2025 geplant.
 



Der Rat der Gemeinde Reum sichert dem SV Taaken r die Errichtung einer Flutlichtanlage eine Co-Finanzierung bis zu 12.000,-€ im Haushaltsjahr 2025 zu. Hierfür wird im Haushalt 2024 eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen, damit bereits in 2024 mit den Planungen begonnen werden kann.

 

Weiterhin wird der rgermeister beauftragt Gespräche mit dem Verpächter über eine vorzeitige Verlängerung der Nutzungsvereinbarung aufzunehmen. Sollten sich die Konditionn nicht verändern, wird der Bürgermeister ermächtigt den Nutzungsvertrag direkt zu verlängern. Sollten sich die Konditionen verändern, ist der Vorgang dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.