Ratsinformationssystem
Vorlage - GRE/2023/058 BV
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Sachverhalt:
Die Inhalte und wesentlichen Zusammenfassungen zum Haushalt 2024 sind der Anlage zu entnehmen. Es bleibt festzuhalten, dass sich durch die erheblich gestiegene Steuerkraftmesszahl in der Samtgemeinde die Zuweisungen verringert und die Transferaufwendungen erhöht haben. Die Effekte für die Folgejahre sind noch nicht abschließend vorherzusagen.
Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan sowie den Stellenplan für das Jahr 2024 mit folgenden Eckdaten.
Geplante Erlöse: 2.307.100 Euro
Geplante Aufwendungen: 2.280.400 Euro
Geplante Investitionen: 804.800 Euro
Geplante Nettoinvestitionen: 704.800 Euro
Geplante Kreditaufnahmen: Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine investiven Kreditaufnahme in Höhe von 100.000€ geplant.
Abweichend zum vorgelgten Planentwurf werden die Realsteuerhebesätze wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 450 v.H.
Grundsteuer B: 380 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Eventuelle Änderungen des Samtgemeindeumlagehebesatzes führen zu einem Nachtrags-haushaltsplan für das Jahr 2024, sofern diese Mehraufwendungen für die Gemeinde Reeßum bedeuten.