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Vorlage - GS/2023/144 BV  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss 2013, die Entlastung für den Gemeindedirektor für das Jahr 2013 und die Ergebnisverwendung 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
04.12.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
11.12.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
18.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Prüfungsbericht_2013_Sottrum  
MD01_2013_Stellungnahme_unterschrieben  
MD01_2013_Bilanz_unterschrieben  
MD01_2013_Erläuterungen Schlussbilanz  
MD01_2013_Rechenschaftbericht  
MD01_2013_Ergebnisrechnung_Finanzrechnung_kurz  

Sachverhalt:
 

Jahresabschluss

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Sottrum für das Haushaltsjahr 2013 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts, ausführliche Unterlagen zum Jahresabschluss sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors gem. §129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG sind beigefügt.

 

Der Schlussbemerkung des Prüfberichtes ist zu entnehmen:


Der Jahresabschluss der Gemeinde Sottrum zum 31.12.2013 entspricht nach der pflichtgemäßen Beurteilung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) nur eingeschränkt den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 in diesem Bericht aufgeführten wesentlichen Fehlern vermittelt dieser Abschluss mit Einschränkungen im Wesentlichen noch ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Sottrum.

Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Grundsätzlich ist hier anzumerken, dass aufgrund der weiterhin fehlenden Jahresabschlüsse und dem Hinweis des RPA und der Kommunalaufsicht, dass im Einzelfall die Abweisung der künftigen Haushaltssatzungen drohen kann, wenn die Lücke zwischen Kalenderjahr und Jahr des letzten Abschlusses zu groß wird, das Hauptaugenmerk auch weiterhin auf der Fertigstellung liegen wird.

 

Qualitative Verbesserungen, die nicht bereits mit Prozessanpassungen behoben worden sind, werden daher im laufenden Geschäft eingebracht, wobei notwendige Korrekturen in der Buchhaltung selbstverständlich im nächsten noch in Bearbeitung befindlichen Abschluss vorgenommen werden. Zur Zeit ist das der Jahresabschluss 2016.

Entlastung

 

Aufgrund der vorab dargestellten Verfahrensweise bestehen gegen die Entlastung des Gemeindedirektors für das Haushaltsjahr 2013 keine Bedenken.

Im Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Sottrum wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2013 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 585.031,93 € und einem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 245.728,59 € abgeschlossen wurde.

 

Ergebnisverwendung

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum hat über die Zuführung der jeweiligen Jahresüberschüsse zu den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen zu beschließen.

 

Aus dieser Zuführung ergibt sich ein neuer Saldo der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses von 614.282,00 € und ein Saldo der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses von 450.846,66 €.

 

 

Ordentlich (in €)

Außerordentlich (in €)

Jahresergebnis 2013

585.031,93

245.728,59

cklagen aus Überschüssen per 01.01.2013

29.250,07

205.118,07

Bestandsänderung

+ 585.031,93

+ 245.728,59

Saldo Rücklagen 31.12.2012

614.282,00

450.846,66

Ergebnisvortrag aus anderen Jahren per 01.01.2012

0,00

0,00

Bestandsänderung

0,00

0,00

Saldo Ergebnisvortrag 31.12.2012

0,00

0,00


 


Der Rat der Gemeinde Sottrum nimmt den vorgelegten Abschlussbericht des RPA sowie die Stellungnahme des Gemeindedirektors für das Jahr 2013 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2013.

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum erteilt dem Gemeindedirektor für das Jahr 2013 die Entlastung.

 

Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt, den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 585.031,93 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und den Jahresüberschuss in Höhe von 245.728,59 der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.