Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2022/050 BV-01 BV
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Sachverhalt:
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz wurde zuletzt zum 01.06.2023 durch einen Ratsbeschluss mit der Förderung von Steckersolaranlagen ergänzt. Im Jahr 2023 konnten Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Sottrum einen Zuschuss zu 5 verschiedenen Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Haushaltsansatz 5.000 €) beantragen.
Folgende Tabelle zeigt die in diesem Jahr geförderten Maßnahmen:
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| 2023 | |
Maßnahme | Förderung (€) | Bewilligte Anträge / in Bearbeitung | Ausgezahlter Betrag (€) / reserviert (€) |
1. Austausch Heizungspumpe | 100 | 0 | 0 |
2. Solarstromspeicher | 500 | 7 / 2 | 3.500 / 1.000 |
3. Wallbox | 250 | 2 | 500 |
4. Solarthermieanlage | 500 | 0 | 0 |
5. Stecker-Solargerät (ab 01.06.2023) | 100 | 0 | 0 |
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| 11 | 5.000 |
Die in diesem Jahr gestellten Förderanträge überstiegen bereits im April 2023 die verfügbaren Haushaltsmittel, sodass die nach dem 01.06.2023 eingereichten Förderanträge zu Stecker-Solargeräten bisher nicht berücksichtigt werden konnten.
Das Förderantragsverfahren war nicht klar geregelt. Eine Neufassung der Richtlinie ist erforderlich, um sowohl die Antragsstellung als auch die verwaltungsseitige Antragsbearbeitung zu erleichtern. Ich schlage vor, die Maßnahmen „Austausch Heizungspumpe“ und „Solarthermieanlage“ aufgrund der geringen Nachfrage in den vergangenen Jahren aus der Förderung zu nehmen.
Mit der Förderrichtlinie leistet die Gemeinde Sottrum einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Die hohe Nachfrage ist positiv hervorzuheben. Auch für das Jahr 2024 sind Haushaltsmittel von 5.000 € zur Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen vorgesehen.
Der Rat der Gemeinde Sottrum beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Klimaschutz. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
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