Ratsinformationssystem

Vorlage - GHO/2023/078 BV  

Betreff: Kinderbäume für die Neugeborenen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
13.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Flächen Kinderbäume  
Übersichtskarte  

Sachverhalt:
Die Gemeinde Horstedt hat bis zu Beginn des Jahres 2020 Kinderbäume in Form von Obstbäumen für die Neugeborenen in der Gemeinde Horstedt gepflanzt.
Die Pflanzung wurde in einem offiziellen Rahmen gestaltet. Die Eltern und Kinder wurden von der Gemeinde eingeladen und die Kinder bzw. ihre Eltern konnten sich aus einer Auswahl von 4 oder 5 verschiedenen Obstsorten einen Baum aussuchen, der dann gepflanzt wurde.

 

Im Jahr 2020 wurden die Einladungen noch an die Eltern verschickt, eine Woche ster musste die Pflanzung aufgrund von Corona und Lockdown jedoch abgesagt werden.

 

Die Pflanzungen sollten daher nachgeholt werden und die Eltern und Kinder für die Pflanzung eingeladen werden.

 

Die Regelung war bisher so, dass die Bäume von der Gemeinde Horstedt gekauft wurden. Die Pflege und die Ernte oblag anschließend den Kindern bzw. ihren Eltern.

Außerdem können die Bäume teilweise als Ersatzpflanzungen angenommen werden.
 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, die Kinderbäume zu pflanzen und auch die Kinder zu bedenken, die in den letzten Jahren keine Bäume gepflanzt bekommen haben.