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Vorlage - GRE/2023/053 BV  

Betreff: Anpassung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindertagesstättengebühren
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
06.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Satzung KiGa Reeßum ab 01.08.2020  

Sachverhalt:

Zuletzt am 15.07.2020 hat der Rat der Gemeinde Reeßum die o.g. Richtlinie angepasst. Es sind bei dieser Änderung die Modalitäten der Berechnung, nicht jedoch die Höhe der Gebühren angepasst worden.

 

Aufgrund der bisherigen Tariferhöhungen für unsere Mitarbeiterinnen und die weitere Steigerung der Tarifgehälter in 2024 sind Mehrbelastungen des Haushalts zu verzeichnen. Auch die gestiegenen Kosten im Bereich Unterhaltung und Bewirtschaftung belasten den Haushalt der Gemeinde zusätzlich. Mit nennenswerten Rückgängen in diesen Ausgabepositionen ist nicht zu rechnen. Durch zusätzlichen Personalbedarf ab 01.01.2025 (dritte Fachkraft Krippe) ist eher mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

 

Aus diesem Grund halte ich eine Erhöhung der KiTa-Gebühren für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab dem 01.01.2024r angezeigt. Auf Ebene der Samtgemeinde hat eine Arbeitsgruppe getagt, die eine Notwendigkeit zur Erhöhung ebenfalls sieht. Die hier vorgeschlagenen Werte orientieren sich an der aktuellen Beschlusslage in den Gemeinden Hellwege, Bötersen und Hassendorf.

 

Folgende Sozialstaffel und Gebühren schlage ich vor:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Mtl.

Gebühr

alt

Mtl.

Gebühr

neu

1

bis 23.000 €

bis 28.000 €

bis 33.000 €

bis 38.000 €

bis 42.000 €

90 

120 €

alt

bis 19.000 €

bis 23.000 €

bis 27.000 €

bis 31.000 €

bis 35.000 €

2

bis 38.000 €

bis 42.000 €

bis 47.000 €

bis 52.000 €

bis 57.000 €

120 

165 €

alt

bis 31.000 €

bis 35.000 €

bis 39.000 €

bis 43.000 €

bis 47.000 €

3

bis 53.000 €

bis 57.000 €

bis 61.000 €

bis 66.000 €

bis 71.000 €

150 €

205 €

alt

bis 43.000 €

bis 47.000 €

bis 51.000 €

bis 55.000 €

bis 59.000 €

4

über 52.000 €

über 57.000 €

über 62.000 €

über 66.000 €

über 71.000 €

180 

240 €

Alt

über 43.000 €

über 47.000 €

über 51.000 €

über 55.000 €

über 59.000 €

 

 

Damit die Erhöhung der Gebühren wirksam werden kann, muss eine 1. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Reeßum erlassen werden.
 



1. Die Gemeinde Reeßum erhöht mit Wirkung vom 01.01.2024r die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die monatlichen Gebühren und die für die Berechnung zugrunde zu legenden Einkommenshöhen der Sozialstaffel gemäß der im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Sätze.

 

2. Die 1. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Reeßum vom 15.07.2020 wird erlassen.