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Vorlage - GRE/2023/051 BV  

Betreff: Zuschussantrag Kinderladen Mühlenzwerge e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
06.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-10-05 Antrag Zuschuss 2024 ff Kinderladen Mühlenzwerge  

Sachverhalt:

Aufgrund nicht ausreichend vorhandener Platzkapazitäten können wir nicht alle Kinder zu den Wunschaufnahmeterminen in die Betreuung nehmen. Dies trifft besonders bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu.

 

Dies führt dazu, dass Eltern ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb der Gemeinde anmelden. Die letzten Jahre funktionierte das auch ganz gut.

 

Der Kinderladen Mühlenzwerge e.V. benötigt aufgrund sich stark veränderter Rahmenbedingungen Zuschüsse für den Betrieb ihrer privaten Krippeneinrichtung. Diese möchten sie nicht vollständig auf die Beiträge der Eltern aufschlagen, sondern wünschen sie eine Beteiligung seitens der Gemeinden.

 

Angedacht ist hier ein Betrag von 130,-€ je Kind und Monat. Die Gemeinde Sottrum lebt diese Praxis bereits seit Jahren. Die Gemeinde Bötersen wird diese Praxis aller Voraussicht nach auch aufnehmen. Wie sich die Gemeinde Hassendorf aufstellen wird, ist derzeit nicht bekannt.

 

Grundlage für die Bezuschussung muss m.E. eine Ablehnung der Einrichtungen der Gemeinde Reeßum sein. Die Abrechnung würde dann halbjährlich erfolgen.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt dem Kinderladenhlenzwerge e.V. ab dem 01.01.2024r jedes dort betreute Kind mit Wohnhaft in der Gemeinde Reeßum einen Zuschuss in Höhe von 130,- € pro Kind und Monat zu zahlen. Der Anspruch entsteht nur, wenn das Kind zuvor keinen Betreuungsplatz in einer Einrichtung der Gemeinde Reeßum erhalten konnte. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt halbjährlich.