Ratsinformationssystem

Vorlage - GRE/2023/050 BV  

Betreff: Mobilitätskonzept - Handlungsbausteine Radverkehr, Mobilitätspunkte
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
06.11.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-09-21 Mail Mobilitätskonzept Samtgemeinde  
01 - Handlungsbaustein - Innerörtliche Radverkehrsführung  
06-Handlungsbaustein-Mobilitätspunkte  

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde hat ein Mobilitätskonzept erstellt. In diesem gibt es verschiedenen Handlungsbausteine. Zwei davon betreffen auch die Mitgliedsgemeinden. Diese sind:

 

01 - Handlungsbaustein Radverkehr - Innerörtliche Radverkehrsführung

Das Mobilitätskonzept beanstandet die häufig nicht regelkonforme Radwegebenutzungspflicht innerorts. Die Ortsdurchfahrten sollten daher bezüglich einer Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht geprüft werden.

 

06 - Handlungsbaustein Mobilitätspunkte

Das Mobilitätskonzept empfiehlt, die Verknüpfung von ÖPNV und Fahrrad in den größeren Ortsteilen attraktiv zu gestalten, um die Wahrnehmung des ÖPNV im öffentlichen Straßenraum für eine stärkere Nutzung zu verbessern. Einige Gemeinden haben im Rahmen des barrierefreien Ausbaus bereits Bushaltestellen mit fahrradfreundlichen Parkmöglichkeiten gestaltet. Über die Empfehlungen dieses Handlungsbausteines hinaus könnte beispielhaft über eine Einbindung von einem CarSharing oder Lastenfahrrad-Leihsystem in einem solchen Mobilitätspunkt nachgedacht werden.

 

Es ist zu überlegen, wie wir uns als Gemeinde dazu aufstellen. Bei der innerörtlichen Radverkehrshrung halte ich, entgegen der Meinung im Mobilitätskonzept, die Radverkehrsführung auf den Kreisstraßen in den im Anhang dargestellten Bereichen für nicht zielführend, da zu gefährlich. Das Thema der Mobilitätspunkte (insbesondere für den Radverkehr) sollten wir im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen mit berücksichtigen.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt zum Handlungsbaustein 01 keine Maßnahmen zu ergreifen und den Handlungsbaustein 06 im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen mit zu berücksichtigen.