Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2023/132 BV
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Sachverhalt:
Die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung stehen immer einmal im Mittelpunkt von Diskussionen. Die Beleuchtung darf morgens nicht zu spät einsetzen und abends nicht zu früh ausgeschaltet werden. Dabei wird ein wirtschaftlicher Betrieb vorausgesetzt. Für jede Beleuchtungsstunde entstehen täglich Stromkosten in Höhe von ca. 15 €, was sich im Jahr auf knapp 5.500 € summiert.
Aktuell startet die Beleuchtung morgens um 6:00 Uhr und wird 30 Minuten vor Sonnenaufgang wieder abgeschaltet. Abends startet die Beleuchtung 30 Minuten nach Sonnenuntergang und wird dann um 23:00 Uhr abgeschaltet.
Insgesamt scheint der morgendliche Beleuchtungsstart um 6:00 Uhr für viele Berufstätige etwas zu spät. Dieser Zeitpunkt sollte vorgezogen werden.
Um einer früheren Schaltung und der Einsparung der Kosten gerecht zu werden, schlage ich vor, auch die abendliche Abschatzeit entsprechend vorzuziehen. Somit ergeben sich künftig folgende Schaltzeiten:
| Licht an: | Licht aus: |
Morgens | 5:40 Uhr | 30 min. vor Sonnenaufgang |
Abends | 30 min. nach Sonnenuntergang | 22:40 Uhr |
Somit wäre eine frühere Beleuchtung sichergestellt und trotz dem Vorziehen der Ausschaltzeiten kommen dennoch die Nutzer der Sportangebote (Turnhallen etc.) in den Genuß, den Heimweg auf beleuchteten Sraßen anzutreten.
Um die neuen Schaltzeiten gemeindeweit einzurichten, werden an einzelnen Schaltkästen noch kleinere Elektroinstallationsarbeiten erforderlich.
Die Beleuchtung einzelner Straßenzüge oder einzelner Leuchten mit Sonderzeiten ist mit den bestehenden Installationen nicht möglich. Diese Schaltzeiten wären ggf. elektronisch zu steuern und sind nicht Gegenstand der heutigen Beratung.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum beschließt folgende Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung:
| Licht an: | Licht aus: |
Morgens | 5:40 Uhr | 30 min. vor Sonnenaufgang |
Abends | 30 min. nach Sonnenuntergang | 22:40 Uhr |