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Vorlage - GB/2023/036 BV  

Betreff: B-Plan Nr. 4 "Ackern" - Abstimmung Ausgleichsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.10.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Planungs- und Verkehrsflächenausschuss
23.11.2023 
Sitzung des Planungs- und Verkehrsflächenausschuss    
Verwaltungsausschuss
27.11.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Bötersen
04.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschreibung Ausgleichsmaßnahmen  

Sachverhalt:

Hallo Herr Trefke,

nach Begutachtung der möglichen Ausgleichsflächen für den B-Plan Nr. 4 „Ackern“ durch meine Kollegin Frau Schröter besteht auf allen anberaumten Flächen ein Aufwertungspotential. Demnach sind die Flächen grundsätzlich für Kompensationsmaßnahmen geeignet, es sei denn der Untere Naturschutzbehörde liegen anderweitige Kenntnisse vor.

 

Zur Deckung des gesamten externen Kompensationsbedarfes für den o.g. B-Plan benötigen wir ca. 9.075 m². Diesen können wir, wie folgend auf den zur Verfügung stehenden Flurstücken, vollständig erbringen.

 

Das Flurstück 137, Flur 1, Gem. Bötersen beinhaltet neben ein Intensivgrünland, entlang der

Flurstücksgrenzen Gehölzbestand. Im Bereich der Gehölze besteht kein Aufwertungspotential, sodass auf einer verbleibenden Grünlandfläche von ca. 8.040 m² eine Grünlandextensivierung als Ausgleich erfolgen kann.

 

Das Flurstück 99, Flur 4, Gem. Höperhöfen weist eine Breite von 1,75 m auf und beinhaltet neben Acker auch ein Intensivgrünland. Das Flurstück verläuft südwestlich entlang des Jeerbruchgrabens. Zum Ausgleich könnte sich auf dem Flurstück eine Brache entwickeln. Um ein Aufkommen von Gehölzen zu vermeiden, ist eine Mahd zulässig. (Wenn gewünscht) Aufgrund der Größe des Flurstückes können ca. 425 m² als Ausgleich verbucht werden.

 

Das Flurstück 71/6, Flur 2, Gem. Bötersen beinhaltet auch ein Intensivgrünland. Dort könnte entlang der Bahntrasse zum Ausgleich eine 10 m breite Anpflanzung einer Strauch-Baumhecke oder nur Strauchhecke erfolgen. Um den Ausgleichsbedarf zu erbringen, müsste die Anpflanzung eine Fläche von ca. 610 m² umfassen.

 

Im Anhang der E-Mail finden Sie drei Karten mit einer jeweiligen Verortung des Ausgleiches auf den Flurstücken sowie eine Beschreibung der jeweiligen Ausgleichsmaßnahme. Wenn für Sie der Ausgleich akzeptabel ist, würden wir die drei o.g. Flurstücke mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Wenn wir von der UNB eine positive Rückmeldung erhalten haben, würden wir den Ausgleich im Umweltbericht aufnehmen und das Verfahren könnte fortgeführt werden.

Sind die Ausgleichsflächen aus Ihrer Sicht so in Ordnung?

r eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

PLANUNGSGEMEINSCHAFT NORD GmbH

i.A. Carsten

 

Die geeigneten Flächen sowie die Maßnahmen wurden im November mit dem Naturschutzamt des LK ROW abgestimmt. Vorstellung der Endplanung.